Wir im Kreis Böblingen.

SPD im Kreis Böblingen

Antrag: Beschluss einer Marktsatzung

26.03.2023

Antrag zur Gemeinderatsdrucksache Nr. 2023-042
Beschluss einer Marktsatzung

Antrag:

  1. Der Wochenmarkt wird dauerhaft auf den Standort Unterer Graben verlegt, mit Erweiterungsmöglichkeiten in den Oberen Graben.
  2. In die Marktsatzung wird folgender Passus aufgenommen: Interessierte neue Marktbeschicker für den Wochenmarkt mit entsprechenden Sortimenten haben die Möglichkeit, ihr Angebot in einer vierwöchigen Test- und Probezeit anzubieten.
  3. Die Stadt erstellt eine Konzeption zur Sicherung und Entwicklung des Wochenmarkts.

Begründung:

Der Herrenberger Wochenmarkt hat eine wichtige Funktion für die Versorgung mit frischen und regional erzeugten Lebensmitteln. Er ist darüber hinaus ein  unverzichtbares Element zur Stärkung des Handels in der Innenstadt und als sozialer Treffpunkt.

Wie viele Wochenmärkte steht er unter großem Konkurrenzdruck durch die Frischeabteilungen der Vollsortimenter und durch veränderte Einkaufsgewohnheiten insbesondere der berufstätigen Kunden. Die Händlerzahl auf dem Herrenberger Wochenmarkt stagniert und droht abzunehmen. Gleichzeitig ist in vielen Städten zu beobachten, dass attraktive Märkte bei der jüngeren Generation an Zulauf gewinnen. Unser Ziel in Herrenberg muss sein, den Markt in einer attraktiven Form zu erhalten und zeitgemäß zu entwickeln. 

Der Standort Unterer Graben hat sich als Ausweichstandort und während der Corona-Pandemie bewährt. Er ist barrierefrei und für Nutzerinnen des Nahverkehrs bequem erreichbar. Die Atmosphäre unter den Bäumen und der Flaniercharakter zwischen den beiden Standreihen machen den Markt attraktiv. Die Händler haben mehr Platz auf ebenen Standflächen und bestätigen eine gute Nachfrage und Kundenresonanz an diesem Standort. 

Für den Wochenmarkt ist in Abstimmung mit den Händlern eine Konzeption zur Attraktivierung zu erarbeiten und umzusetzen. Eine Kundenbefragung kann hier gegebenenfalls unterstützen. Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit sind flankierend erforderlich.

Flächen für Pop-up-Angebote aus dem Lebensmittelbereich und für eine mehrwöchige „Testphase und Probezeit“ können die Akquise weiterer dauerhafter Marktbeschicker fördern.

Der Marktplatz bedarf einer gestalterischen Aufwertung, die sich an seiner Funktion als Gastronomiestandort, Ort für Veranstaltungen und Sondermärkte orientiert. Mit Strandsommer, Stadtfest, Sommerfarben, Handwerkermarkt und Weihnachtsmarkt  hat er eine eigene Bedeutung, die ebenfalls zu stärken ist.

Märkte und Veranstaltungen stehen nicht in Konkurrenz, sondern ergänzen sich zu einem Gesamtkonzept für eine attraktive Belebung der Altstadt.

Mit freundlichen Grüßen

Bodo Philipsen                                       Petra Menzel
Fraktionsvorsitzender                          stv. Fraktionsvorsitzende
 

Statement der SPD-Fraktion zum Haushalt der Stadt Renningen 2023

Den Haushalt der Stadt Renningen finden Sie hier.

Neben der Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Jan Hambach finden Sie hier die Anträge der SPD-Gemeinderatsfraktion zum Haushalt 2023.

Anträge zum Haushalt der Stadt Renningen 2023

Die Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Jan Hambach sowie den Haushalt der Stadt Renningen finden Sie hier.

Folgende Anträge hat unsere SPD-Gemeindefraktion zum Renninger Haushalt 2023 gestellt:

 

Antrag: Einmaliger Personalkostenzuschuss an den Stadtjugendring e.V. Herrenberg

Antrag zum Haushalt 2023
Einmaliger zusätzlicher Personalkostenzuschuss von 8.000,-€ 
an den Stadtjugendring e.V. Herrenberg

Die Stadt gewährt einen zusätzlichen einmaligen Personalkostenzuschuss von 8.000,-€ an den Stadtjugendring, um weiterhin Personal im Sekretariat und für die Buchhaltung vorhalten zu können.

Begründung:

Mit Gemeinderatsantrag 24/2020 der SPD wurde eine auskömmliche Personal- und Sachkostenfinanzierung des Stadtjugendring e.V. beantragt. Mit Drucksache 2021-070 wurde dies grundsätzlich befürwortet, allerdings sollte über die Höhe der finanziellen Förderung des Stadtjugendrings erst nach einer Untersuchung der (Neu-) Ausrichtung der Jugendhilfeplanung der Stadt Herrenberg und der Stellung des Stadtjugendrings e.V. in dieser Planung entschieden werden. Eine finale Entscheidung darüber sollte zum Sommer 2021 erfolgen. 
Corona bedingt erfolgten nun im November 2022 eine erste Präsentation und Handlungs-empfehlungen für die Jugendhilfeplanung der Stadt Herrenberg. Darin wurden auch die Vorschläge für die Ausrichtung des Stadtjugendrings e.V. unterbreitet.
Danach soll u.a. die dachverbandliche Tätigkeit des Stadtjugendrings Herrenberg e.V. ausgebaut werden, umso das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen, Verbänden und Initiativen zu stärken.
Bisher wurde das Sekretariat des Stadtjugendrings durch einen städtischen Zuschuss über 5.000,- € unterstützt. Der Abmangel von 8.000,-€ in diesem Bereich finanzierte der Stadtjugendring bisher über Projektmittel. Diese Möglichkeit besteht auf Grund von veränderten Verwaltungsvorschriften ab 2023 nicht mehr. Dies hätte zur Konsequenz, dass der Stadtjugendring e.V. Personal entlassen müsste.
In der Vergangenheit wurde durch die Stadt begrüßenswerter Weise beim Stadtjugendring zusätzliche pädagogische Fachstellen geschaffen. Die damit verbundenen zusätzlichen Bedarfe im Bereich Verwaltung wurden bisher nur unzureichend berücksichtigt. Wir gehen davon aus, dass nun in 2023 endgültig über die Aufgabenbeschreibung des Stadtjugendrings und die sich daraus ergebende finanzielle Förderung entschieden werden kann. Klar ist aus unserer Sicht, dass der Stadtjugendring ohne ausreichende Verwaltungsunterstützung seine Aufgaben nicht optimal wahrnehmen, geschweige wie geplant ausbauen kann. 
Der beantragte zusätzliche Zuschuss von 8.000,-€ wird nur für 2023 beantragt. Wir denken, dass spätestens bis zur Sommerpause 2023 eine neue umfassende Vereinbarung über die Aufgaben und die finanzielle Förderung des Stadtjugendrings e.V. durch die Stadt Herrenberg erfolgen wird.
Die Finanzierung erfolgt über die frei werdenden Mittel aus der Streichung der angedachten Kaltlufthalle in Kuppingen.
Für die SPD-Fraktion  
Frank Däuber und Bodo Philipsen

Änderungsantrag zum Beschlussantrag „Grundsatzbeschluss zur städtebaulichen Neuentwicklung ... in Oberjesingen ..."

Änderungsantrag zum Beschlussantrag „Grundsatzbeschluss zur städtebaulichen Neuentwicklung des Grundstücks Rheinstraße 77 in Oberjesingen mit Wohnbebauung und einer Ganztagesbetreuung

DS-Nr. 2022-143 vom 23.09.2022

Der Beschlussantrag wird in den Ziffern 2. und 3. wie folgt geändert (Die Beschlusspunkte 1., 3. (neu 4. und 4. (neu 5.) bleiben erhalten):

2. Der Gemeinderat erklärt sich bereit, einen Investorenwettbewerb vorzubereiten und hierzu

  • ein Gutachterbüro zur Bestimmung des Verkehrswerts und zur Monetarisierung der grundbuchrechtlich gesicherten Nutzungsansprüche der Stadt Herrenberg zu beauftragen,
  • gemeinsam mit der Kirchengemeinde und dem Ortschaftsrat das Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks festzulegen und ein Raumprogramm für die Neubebauung zu entwickeln,
  • notwendige Gutachten als Grundlage für die Auslobung des Investorenwettbewerbs zu beauftragen.

Die Planungsziele und der Entwurf der Auslobung werden den Gremien gesondert zur Beratung vorgelegt und sind ausdrücklich nicht Gegenstände dieses Beschlusses.

3. Auf Grundlage der Ergebnisse der drei in Ziffer 2. genannten Arbeitsschritte werden die Modalitäten mit der Evangelischen Kirchengemeinde Oberjesingen und das weitere Vorgehen zur Umsetzung der städtebaulichen Neuentwicklung vertraglich geregelt. 

Petra Menzel
Stv. Fraktionsvorsitzende

Bodo Philipsen
Fraktionsvorsitzender

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