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SPD im Kreis Böblingen

Parkhäuser und Strafzettel

Veröffentlicht am 29.09.2016 in Kommunalpolitik
 

Das war ja nun wirklich nicht nötig....Was für ein Aufwand wegen den hohen Strafgebühren, könnte man sagen. Wer sich an die Bestimmungen hält, kann doch sehr günstig in unseren beiden Parkhäuser am Marktplatz und Bahnhof parken, siehe untenstehende Regelung. Die erste Stunde für 50 Cent und eine Tagesgebühr auch für mehrmaliges Ein- und Ausfahren in beiden Parkhäusern für 5 Euro, das ist doch recht günstig.

Aber bei Überschreiten der gewählte Parkdauer sollten 85 € fällig werden. Das stieß - verständlicherweise - in den Medien und in der Bevölkerung auf Unverständnis. Die Konsequenzen wurden bei der Beschlussfassung im Finanzausschuss seinerzeit nicht ausreichend dargestellt, insbesondere die zusätzlichen 25 € Verwaltungskosten wurden damals nicht genannt. So hat der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung am 27.9. diesen Beschluss wieder aufgehoben und eine kundenfreundlichere Lösung beschlossen. Wir hoffen, dass jetzt Ruhe in die Diskussion einkehrt un die Parkhäuser gut angenommen werden. Anbei der Bericht in der LKZ

Auszug aus den neuen Einstellbedingungen für Kurzparker

Parkgebühren (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

bis 30 Minuten frei

ab der 31. Minute pro angefangene 6 Minuten 0,10 € Tagestarif (24 Stunden) 5,00 € Wochentarif (7 Tage) 20,00 € Monatstarif (30 Tage) 80,00 €

Die Parkgebühr im Parkhaus ist im Voraus am Kassenautomaten zu entrichten.

Die Parkberechtigung ist bitte gut einsehbar im Fahrzeug auszulegen.

Erhöhtes Nutzungsentgelt

bei Nichtlösen eines Parkscheins 30,00 € bei Überschreiten der ersten freien 30 Minuten 20,00 €

bei Überschreiten der gelösten Parkdauer 10,00 €

Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € wird zusätzlich erhoben, wenn das erhöhte Nutzungsentgelt nicht innerhalb von 7 Tagen bezahlt wird.

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