UNTERSTÜTZEN SIE DIE SPD-LISTE
Sie haben so viele Stimmen zur Verfügung, wie Sitze im Gemeinderat zu besetzen sind. Pro Kandidierenden können sie ein, zwei oder drei Stimmen vergeben. Verteilen Sie alle ihre Stimmen einfach auf die Kandidierenden der SPD-Liste.
Kumulieren
Die Zahl Ihrer Stimmen ergibt sich aus der Zahl der Gemeinderät:innen, die in Ihrer Gemeinde gewählt werden können. Bei diesen Stimmen können Sie bis zu drei Stimmen auf eine Person anhäufen (kumulieren). Insgesamt dürfen Sie jedoch nicht mehr Stimmen vergeben, als Gemeinderatssitze zu wählen sind.
SIE KÖNNEN PANASCHIEREN
Sie können Ihre Stimmen auch an Kandidierende aus verschiedenen Listen vergeben, also panaschieren (aus dem Französischen: panacher = bunt machen, mischen).
WAHLBERECHTIGTE
Bei der Kommunalwahl, also bei den Kreis-, Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen sind alle wahlberechtigt, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben, mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Landkreis, in der Gemeinde bzw. der Ortschaft wohnen