Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestags zur Änderung des BAföG-Gesetzes am 23. Juni 2022 wird sich einiges für BAföG-Empfänger und Empfängerinnen ändern. Die Reichweite des BAföG wird deutlich ausgeweitet und die Einkommensfreibeträge um 20 Prozent angehoben. Auch die Bedarfssätze und vor allem der Wohnzuschlag werden deutlich erhöht, sodass der Förderungshöchstbetrag von heute 861 Euro auf 931 Euro ansteigen wird. Darüber hin-aus wird auch die Altersgrenze im BAföG beim Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung auf künftig einheitlich 45 Jahre angehoben, denn auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung verdienen Unterstützung. Auch die Möglichkeit des Restschulderlasses nach 20 Jahren wird auf alle Darlehensnehmenden ausgedehnt und unter vereinfachten Bedingungen und ohne kompliziertes Antragsverfahren gestaltet. Alle Änderungen treten zum Beginn des Wintersemesters 22/23 ein.
Das 27. BAföG-Änderungsgesetz ist aber erst der Einstieg in eine umfassendere Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung, die im Koalitionsvertrag niedergelegt wurde und die im weiteren Verlauf der Wahlperiode angegangen wird. Insbesondere die Einführung einer Studienstarthilfe für junge Menschen aus Familien, die den finanziellen Aufwand bei Beginn eines Studiums nicht stemmen können, steht ganz oben auf der Tagesordnung.
Dr. Nils Schmid, MdB
Der SPD Ortsverein freut sich über diese Verbesserungen, von den sicher auch junge Waldenbucherinnen und Waldenbucher profitieren werden!