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SPD im Kreis Böblingen

Radwegekonzept in Waldenbuch

Veröffentlicht am 16.02.2020 in Gemeinderatsfraktion
 

In der letzten Sitzung des Technischen Ausschusses stand u.a. auch das Thema „Förderung des Radverkehrs in Waldenbuch“ auf der Tagesordnung, wo es vornehmlich um die Einrichtung von Radschutzstreifen ging. Ein für uns nicht ganz unbekanntes Thema. Es sind auf den Tag fast acht Jahre her, die Sitzung fand am 14. Februar 2012 statt, dass sich der Gemeinderat mit einem entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion beschäftigt hat. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Radschutzstreifens auf der Bahnhofstrasse zwischen Einmündung Schlossgartenstrasse und Wanderweg Glashütte möglich wäre. Unser Antrag wurde im Wesentlichen damit begründet, dass auf dieser Strecke der Museumsradweg von Nürtingen nach Weil der Stadt verläuft. Dem Antrag wurde damals nicht stattgegeben, da die Errichtung von Radschutzstreifen außerorts aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Zwischenzeitlich hat sich diesbezüglich einiges geändert. So wird es - wie die Filderzeitung in ihrer Ausgabe vom 20.11.2019 berichtete - in diesem Jahr auf der Strecke zwischen Plattenhardt und der Burkhardtsmühle einen Modellversuch mit einem Radschutzstreifen geben. Der Schutzstreifen soll bergaufwärts Richtung Plattenhardt angelegt werden. Somit bestünde nach der neuen Rechtslage auch für uns die Möglichkeit, zwischen dem Ortsausgang beim Penny-Markt und dem Ortseingang Glashütte im Rahmen eines solchen Modelversuchs beidseitig Schutzstreifen anzulegen – vorausgesetzt, wir erhalten vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg die dazu erforderliche Genehmigung. Nach eingehender Diskussion hat der Technische Ausschuss beschlossen, ab dem Lidl-Parkplatz bis zum Ortseingang Glashütte beidseitig einen Radschutzstreifen anzulegen. Schutzstreifen für Radfahrer, die auf der Fahrbahn mit einer gestrichelten Linie markiert sind, dürfen andere Verkehrsteilnehmer kurzzeitig befahren. Etwa, um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen. Auf Schutzstreifen darf aber nicht geparkt werden. Da der Schutzstreifen aber erst unterhalb des Lidl-Parkplatzes beginnen wird, hält sich der Wegfall von Parkflächen in Grenzen.

Der im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes vorgesehenen  Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Echterdinger Straße im Teilstück (130 Meter) zwischen der Kronenkreuzung und dem Farrenstall können wir zustimmen, da dort eine höhere Geschwindigkeit ohnehin kaum möglich ist.

Für die SPD-Fraktion

W. Keck

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