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Sachstandsbericht zum Klosterhof

Veröffentlicht am 23.05.2020 in Presseecho
 

Gäubote vom 23.05.2020

Herrenberg: Auf SPD-Antrag wird Hausordnung des Bürgerhauses neu formuliert

Die SPD-Fraktion beantragte im Januar einen Sachstandsbericht zur Frage, welche Gruppen die Räume des Klosterhofs nutzen und welche gemeinschaftlichen Aktivitäten deren Austausch untereinander und dem Selbstverständnis des Hauses als offenes Bürgerhaus dienen. Nun befasste sich der Verwaltungsausschuss damit.

Von Jutta Krause

Den Sachstandsbericht hatten Vanessa Watkins und Chris Nagler vom Team Beteiligung und Engagement (BE) im Vorfeld ausgearbeitet, die ebenfalls von der SPD geforderte Überarbeitung der Hausordnung muss indes noch warten. Die Überarbeitung sei nötig, damit „Verstöße gegen die Grundwerte unserer Demokratie in Form rassistischer, sexistischer, homophober, antisemitischer, menschenverachtender und antidemokratischer Äußerungen und Handlungen im Klosterhof sanktioniert werden können“, so der Antrag. Der Klosterhof sei ein Aushängeschild der Mitmachstadt Herrenberg, die von vielen verschiedenen Gruppen genutzt werde.

Grundwerte sollen an vorderste Stelle

Um allen Nutzern klarzumachen, welche Grundwerte im Klosterhof gelten, sollen diese in der neu zu gestaltenden Hausordnung klar und eindeutig formuliert werden – und zwar nicht wie bislang etwas versteckt am Ende des Dokuments hinter den allgemeinen Nutzungsregeln, sondern an vorderster Stelle. Das Team BE begrüße diesen Vorschlag ausdrücklich. Im Sinne der demokratischen Selbstverwaltung des Offenen Bürgerhauses sei eine Veränderung oder Erweiterung des Selbstverständnisses indes zwingend durch die dortigen Gruppen selbst zu tragen, wofür ein Beschluss der jährlich tagenden Hausgemeinschaft nötig sei. Die Organisation dieses Treffens sei Aufgabe der neuen BE-Mitarbeiterin, die Mitte Juni beginnt.

Aktuell nutzen etwa 100 sehr unterschiedliche Gruppen, Vereine und Organisationen den Klosterhof, die Nutzungsintensität reicht dabei von jährlichen Treffen bis zu mehrmals wöchentlicher Nutzung. Bislang musste laut Vanessa Watkins niemand wegen Raummangels abgewiesen werden. Als gemeinschaftliche Aktivitäten sind in der Geschäftsordnung Hausgemeinschaftstreffen, Lenkungsteam und freiwillige Arbeitskreise festgelegt.

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