
Lokalpolitische Kolumne von Bodo Philipsen im Gäuboten vom 28.12.2013
„Mit meinem Eigentum kann ich machen, was ich will“. Sagt der Spielhöllenbesitzer und will einen Glücksspielautomaten nach dem anderen in der Stadt aufmachen. Sagt der Besitzer des Asphaltwerkes und will mit neuen Brechern am liebsten Tag und Nacht arbeiten. Sagt der Funknetzbetreiber und will über 40m hohe Masten mitten in der Stadt aufstellen. Sagt Mc Donalds und will dort ein Fastfoodlokal bauen, wo es bisher untersagt war. Sagt der Bauträger und fordert für sein mehrgeschossiges Bauvorhaben eine Baugenehmigung.
Richtig ist, dass unsere Verfassung sagt: „Eigentum wird gewährleistet“. Aber eben auch: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. (Artikel 14.2)
Diese beiden Anforderungen auszubalancieren, war 2013 mehrfach die schwierige Aufgabe des Gemeinderats. In allen Fällen liegt die richtige Antwort weder rechtlich, politisch und schon gar nicht moralisch klar auf der Hand, auch wenn dies stets von den jeweiligen Interessensvertretern behauptet wird.
Und was die Entscheidung noch schwerer macht, ist, dass Bundes- und Landesgesetzgeber uns als Kommune häufig nicht unterstützen. Dann müssen wir, wie im Falle des Asphaltwerkes, unsere Entscheidung stellvertretend für alle Kommunen vor Gericht ausfechten. Dann müssen wir Entscheidungen treffen, die uns allen nicht gefallen, weil wir rechtlich dazu gezwungen sind wie im Falle der Mobilfunkmasten.
Da zeigt sich dann, dass die Zeiten, in denen in der Kommune unabhängig von anderen politischen Ebenen souverän entschieden werden konnte, vorbei sind. Wie hilfreich ist es dann, wenn auf dem Rathaus Parteien vertreten sind, die Einfluss auf Bund oder Land haben. Da zeigt sich dann aber auch, dass es gut ist, wenn man als Stadtrat diese Abwägungen frei und unabhängig von persönlichen Geschäftsinteressen treffen kann. Wie anders soll sonst das Vertrauen entstehen, im Sinne des Allgemeinwohls entschieden zu haben?
Nicht zu bestreiten ist aber auch, dass es Fraktionen gibt, die in diesen Abwägungsentscheidungen eher auf die Eigentumsfreiheit des Einzelnen setzen und andere, die ihre Entscheidung eher am Allgemeinwohl orientieren. Wenn man dies offen so vertritt, ist das in Ordnung und gut für die Demokratie. Sich diese schweren Entscheidungen von Unterschriftenlisten direkt Betroffener abnehmen zu lassen, ist populistisch und wenig demokratisch. Dann ist es allemal besser, alle Bürger zum Entscheid aufzurufen. Dann wird in der gesamten Bevölkerung diskutiert und abgewogen. Der Bürgerentscheid zur Unechten Teilortswahl, aber auch der Mitgliederentscheid zum Koalitionsvertrag waren in diesem Sinne 2013 Meilensteine „mehr Demokratie zu wagen“. (W.Brandt) Letztlich aber stehen wir als gewählte Repräsentanten in der Verantwortung. Unsere Entscheidungen offen und transparent zu kommunizieren, ist unsere Pflicht.