Florian Wahl: „Anpassung der Unterrichtsvergütungsverordnung sorgt für verbesserte Unterrichtsversorgung“
Wie der Landtagsabgeordnete Florian Wahl bekannt gab, hat das Kultusministerium mit sofortiger Wirkung die Unterrichtsvergütungsverordnung angepasst. Mit der Änderung reagiert das Kultusministerium auf einen erkennbaren Personalbedarf an Grund-, Haupt- und Werkreal- sowie Sonderschulen, der vor allem durch erhöhte Schwangerschaften im Laufe des Schuljahres begründet ist. In Verbindung mit verfügbaren Vertretungsmitteln der Schulaufsicht eröffnet die Neuregelung, dass Referendare mit 2. Staatsexamen freiwillig bis zu 24 zusätzlichen Unterrichtsstunden pro Monat halten können. Neben dem Ausbildungsgehalt werden diese Unterrichtsstunden auch zusätzlich vergütet. Bislang konnten nur Studienanwärter an beruflichen Schulen, Realschulen und Gymnasien neben der festgeschriebenen Zahl von Unterrichtseinheiten im Zuge der Ausbildung auf freiwilliger Basis vergütete Unterrichtseinheiten durchführen.