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SPD im Kreis Böblingen

AfA legt sich für Mindestlohn ins Zeug

Veröffentlicht am 19.09.2011 in Arbeitsgemeinschaften
 

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) für den Stauferkreis hat ihre Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns erneut bekräftigt.

Der AfA-Kreisvorsitzende Klaus-Peter Grüner, Süßen, machte in einer Sitzung des Kreisvorstands in Eislingen deutlich, dass nur ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn vor Lohndumping und späterer Altersarmut schützen könne.

„Wer Vollzeit arbeitet, muss von dem Lohn auch leben können“, betonte Grüner in einer Pressemitteilung des AfA-Kreisverbands. Es könne nicht sein, dass die Gemeinschaft der Steuerzahler gezwungen wird, Lohndumping über ergänzende Sozialleistungen zu subventionieren. „Rund 11 Milliarden Euro werden jährlich aufgewendet, weil Niedriglöhne aufgestockt werden müssen“, betonte Grüner.

Nach Vorstellungen der AfA ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro überfällig. Notwendig sei die Durchsetzung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ auch in der Leiharbeit, ergänzte Vorstandsmitglied Ludwig Duschek, Geislingen. „Die Beschäftigten müssen am wirtschaftlichen Aufschwung teilhaben und ihre Bruttolöhne müssen stärker steigen“, ergänzte Vorstandsmitglied Armi Roth-Bernstein-Wiesner.

Die AfA verlangt eine Stärkung des Tarifsystems. „Die Entwicklung der rückläufigen Tarifbindung muss endlich gestoppt werden“, führte Grüner weiter aus.

Dies liege auch im Interesse der ehrlichen Unternehmen, die Wettbewerb über Qualität und gute Produkte austragen wollen und nicht über Lohndumping.

Scharf kritisiert der AfA-Kreisverband die von der Bundesregierung vorgesehene Mittelkürzung für Qualifizierungs- und Integrationsprogramme. „Die Mittel zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sollen 2012 allein in Baden-Württemberg um 180 Millionen Euro gekürzt werden“, erklärte Grüner „Davon betroffen sind auch die Langzeitarbeitslosen im Landkreis Göppingen betroffen“, fuhr er fort.

Die AfA fordert gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit durch geförderte und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. „Nur dann wird diese Personengruppe eine Chance am Arbeitsmarkt bekommen“, lautet die These der AfA. Durch die vorgesehenen Gesetzesänderungen würde das Engagement tragfähige Perspektiven zu entwickeln, unterlaufen.

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