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Antrag: Sozialstaffelung der Gebühren für die Kinderbetreuung in Schulen

Veröffentlicht am 01.08.2022 in Kommunalpolitik
 

Analog zur Sozialstaffelung der Kindergartengebühren führt die Stadt auch eine einkommensabhängige Staffelung der Gebühren für die Kinderbetreuung in den Schulen ein. Das Gesamtaufkommen der Gebühren bleibt dabei konstant.

Begründung

Der Gemeinderat hat sich mit großer Mehrheit für eine einkommensgestaffelte Gebührensatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten ausgesprochen. Eine zentrale Begründung war dafür, dass man damit dem Gebot der Gerechtigkeit besser gerecht wird und dass damit auch für einkommensschwache Familien die Nutzung der Kindertagesstätte leichter finanzierbar wird. Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft in schwierigen Zeiten wird entscheidend davon abhängen, ob wir einkommensschwachen Familien helfen, krisenbedingte Lasten tragen zu können. Wenn wir dies nicht durch Aufnahme neuer Kredite lösen wollen, kann dies nur durch eine Umverteilung der Lasten erfolgen. Da Familien mit hohem Einkommen durch die Möglichkeit der Kinderfreibeträge im Einkommenssteuerrecht im Ergebnis höhere Kindergeldbeträge erhalten, ist dies auch zu rechtfertigen.

Mit den gleichen Begründungen müsste man nun auch die Gebühren für die Kinderbetreuung in den Schulen nach Einkommen staffeln. Da die Verwaltung für die Kindertagesstätten bereits ein Modell erarbeitet, entstünde durch eine Übertragung dieses Modells auf die Kinderbetreuung auch kein erhöhter Aufwand.

Für die SPD-Fraktion

Bodo Philipsen
Vorsitzender

Antrag als PDF-Datei

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