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Antrag: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Herrenberg Süd“

Veröffentlicht am 08.05.2023 in Gemeinderatsfraktion
 

Antrag zur Gemeinderatsdrucksache Nr. 2023-005
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Herrenberg Süd“ – Führung einer
Sonderrechnung gemäß § 59 Abs. 2 GemHVO

Antrag:

Für die finanzielle Abwicklung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) „Herrenberg Süd“ beauftragt die Stadt einen treuhänderischen Entwicklungsträger gemäß § 167 BauGB mit folgenden Leistungen

  • Einrichtung eines Treuhandkontos im eigenen Namen und für Rechnung der Stadt, über das sämtliche Einnahmen und Ausgaben zur Durchführung der SEM abgewickelt werden,
  • Treuhänderische Beschaffung der befristeten Fremdfinanzierung,
  • Liquiditätsplanung und Finanzdisposition zur optimalen Bewirtschaftung des Treuhandkontos,
  • Einrichtung einer Treuhandbuchhaltung mit einem mit der Stadt abgestimmten Kontenplan,
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs,
  • Erstellung vierteljähriger Berichte an die Stadt zu allen Einnahmen und Ausgaben, Zahlungs- und Buchungsvorgängen,
  • Jährliche Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) mit Sachstandsbericht zur Vorlage an den Gemeinderat,
  • Erstellung einer prüffähigen Schlussabrechnung.

Begründung:

Eine SEM ist ein Instrument des Besonderen Städtebaurechts, das ausschließlich zur Anwendung kommt, wenn eine zügige Baulandbereitstellung mit anderen Instrumenten nicht erreichbar ist. Das BauGB sieht für eine SEM vor, dass die Kommune die Maßnahme selbst durchführt oder einen Entwicklungsträger als Treuhänder der Kommune beauftragt.

Eine SEM ist eine komplexe Maßnahme, nicht nur aufgrund der Größe des Baugebiets, sondern auch wegen des umfangreichen Grunderwerbs (Rechtliche und wirtschaftliche Konditionen bei Aufkauf und Veräußerung), Bodenordnung, Bauleitplanung, der Planung und Schaffung von Erschließung und Infrastruktur, Boden- und Baustellenmanagement, Umweltverfahren, Ausschreibungen und Wettbewerben, Projektmanagement, Vermarktung, Öffentlichkeitsarbeit, Bürger- Bauherren- und Gremienbeteiligung u.v.m.

Wegen der In-sich-Finanzierung der SEM (sämtliche Ausgaben vom Grunderwerb bis zur Realisierung des kompletten Stadtteils sind durch Einnahmen aus Grundstücksveräußerung, Ablösevereinbarungen, ggf. Haushalts- und Fördermitteln zu finanzieren) haben Finanzsteuerung und Projektcontrolling eine besondere Bedeutung; sie sind eng verzahnt mit den oben genannten Arbeitspaketen.

Die Stadt Freiburg hat für die Sonderrechnung für ihre derzeit laufende SEM "Dietenbach" inzwischen davon Abstand genommen, die Finanzsteuerung selbst zu übernehmen und hat einen Finanzsteuerer nach erfolgter Ausschreibung mit folgenden Leistungen beauftragt:

Kosten- und Erlöskontrolle sowie deren Bewertung; Organisation, Dokumentation, (ämterübergreifende) Budgetverteilung, Qualitätssicherung, Controlling der finanziellen Abwicklung; Analyse und Fortentwicklung vorhandener Konzepte und Abläufe zu den Arbeitsprozessen; Kosten-, Finanz-, Qualitäts- und Liquiditätsmanagements (z. B. laufende Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht, Mitwirkung bei der Erstellung der Quartals- und Jahresberichte); Zuarbeit zum Jahresabschluss der Sonderrechnung, Erläuterungen zum Anhang bzw. Rechenschaftsbericht sowie die Mitwirkung bei der örtlichen und überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse; Recherche nach, Beschaffung und Mitarbeit bei der Abwicklung von Finanzierungs-, Zuschuss- und Fördermitteln; Mitarbeit im Liegenschaftswesen und Grundstücksverkehr; fachliche Unterstützung bei Ausschreibungen; Begleitung von Verhandlungen mit verschiedenen Vertragspartnern; Unterstützung bei der Erstellung von Drucksachen für den Gemeinderat.

Ein treuhänderischer Entwicklungsträger nach BauGB hat im Verhältnis zu den Eigentümern und Erwerbern der Grundstücke auch eine vertrauensbildende Funktion. Eine klare Trennung von städtischem Haushalt und SEM wird so über die gesamte Laufzeit der Maßnahme sichergestellt und unterstreicht die In-sich-Finanzierung der SEM. Ein Treuhänder macht die Stabstelle Herrenberg Süd nicht überflüssig; letztere ist mit Qualitätssicherung, Planungs- und Umweltverfahren, Grundstücksvermarktung, Koordination der beteiligten städtischen Ämter, der Energie- und Telekommunikationsversorger, Baustellenmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Gremienbeteiligungen etc. mehr als gut ausgelastet. Die Kooperation der Stabsstelle mit einem in der Treuhandabwicklung erfahrenen Entwicklungsträger kann die Durchführung der SEM befördern.

Dieser Antrag dient dazu, Kämmerei und Finanzdezernat angesichts aktueller anspruchsvoller Aufgaben (z. B. Haushaltskonsolidierung, Strategie Stadtwerke, Zukunft Bäder, ÖPNV zu entlasten. Er stellt die fachliche Kompetenz des Dezernats in keiner Hinsicht in Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Philipsen
Fraktionsvorsitzender

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