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Bezahlbarer Wohnraum, Amtsblatt vom 11.11.20

Veröffentlicht am 11.11.2020 in Fraktion
 

Stellungnahme der SPD-Fraktion,  Amtsblatt vom 11.11.20

Bezahlbarer Wohnraum? Wenn mehr als 40% des Nettoeinkommens für Wohnen aufgewendet werden müssen, dann ist das Wohnen auf Dauer nicht mehr bezahlbar. Mittlerweile finden auch in Leonberg immer mehr Haushalte mit mittlerem Einkommen keine bezahlbaren Wohnungen mehr. Seit Juni 2020 zählt Leonberg zu den 24 Städten in der Region Stuttgart in denen ein „angespannter Wohnungsmarkt“ besteht und damit die Mietpreisbremse gilt. Die alleine wird das Problem nicht lösen.

Auf allen Politikebenen besteht Einigkeit, dass es ohne kommunale Steuerung und staatliche Förderung keine Verbesserung geben wird. Der Markt wird’s nicht richten.
Zum strategischen Vorgehen hat sich der Gemeinderat bereits 2016 geeinigt, dass 1. mehr Wohnungsbaugebiete ausgewiesen werden und 2. dort 25% der entstehenden Wohnflächen im Segment bezahlbarer Wohnraum realisiert werden.

Für den Bau bezahlbarer Mietwohnungen und Eigentumswohnungen (zur Selbstnutzung) hat das Land das „Förderprogramm Wohnungsbau“ aufgelegt. U.a. soll es mit der Förderung von Eigentumswohnungen einer breiteren Bevölkerungsschicht ermöglicht werden Eigentum zu bilden.

Bei der konkreten Umsetzung der 25% Quote fehlt allerdings noch ein schlüssiges Konzept. Mit hartnäckigen Nachfragen hat die SPD-Fraktion erreicht, dass sich die Verwaltung inhaltlich zu Zielgruppen und Belegung der geförderten Wohnungen positioniert.

In erster Linie soll die Zielgruppe der Haushalte mit mittlerem Einkommen (Zielgruppe 1) unter dem Begriff bezahlbarer Wohnraum erreicht werden. Darüber hinaus geht es um Wohnungsnotfälle und Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung (Zielgruppe 2). Für die Zielgruppe 2 kann sich die Kommune ein Belegungs- und Benennungsrecht sichern. Bei der Zielgruppe 1 ist für eine Wohnberechtigung allein die Einhaltung der Einkommensgrenzen ausschlagegebend. Diese sind, gestaffelt nach Personenzahl, im Landesförderprogramm festgelegt (z.B. für einen 4-Personenhaushalt gilt als Obergrenze ein Jahresbruttoeinkommen von 69.000€ bzw. beim Erwerb einer geförderten Eigentumswohnung von 79.000€).

Um eine sozialausgewogene Belegung der geförderten Mietwohnungen zu erreichen, gilt die 70 zu 30 Regel. D.h. 70% der geförderten Mietwohnungen sind wohnberechtigten Haushalten (Zielgruppe 1) zu überlassen; die Belegungsrechte der Kommune (Zielgruppe 2) sind auf 30% bzw. max. 10 Wohnungen beschränkt.

Damit sind allerdings noch nicht alle Fragen beantwortet. Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, mit einer weiteren vertiefenden Beschlussvorlage darzustellen, wie junge Familien beim Erwerb von bezahlbarem Wohnraum (zur Selbstnutzung) von der Stadt unterstützt werden können – idealerweise anhand der Projekte an der Berliner Straße und Unteren Schützenrain. Im Rahmen dieser Drucksache sollen auch Möglichkeiten der Vergabe von Baugrundstücken an diese Zielgruppe dargestellt werden.

Darüber hinaus sind noch viele Fragen offen, z.B.
Nach welchen Kriterien (Punktesystem) soll die Vergabe von Mietwohnungen bei städtischen Bauprojekten erfolgen (z.B. bei städt. Wohnungen in Kombination mit KiTa-Neubauten)?

Welche Rückschlüsse sind aus dem Pilotprojekt (TSG-Gelände) zu ziehen und in welchen Passagen muss der städtebauliche Vertrag mit privaten Investoren geändert werden?

Wie kann erreicht werden, dass gemeinwohloriente Bauträger oder Private-mit Erfahrungen im Sektor bezahlbarer Wohnraum stärker in die Auswahl von Bauträgern einbezogen werden?
Und vor allem: Wie werden Wohnungssuchende und die Öffentlichkeit informiert (bei der Eingabe des Suchbegriffs „bezahlbarer Wohnraum“ auf der städtischen Homepage ist die Trefferquote: Null)?

Dr. Christiane Hug-von Lieven, SPD-Fraktion

Homepage SPD Leonberg

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