Wir im Kreis Böblingen.

SPD im Kreis Böblingen

Eigentum verpflichtet

Veröffentlicht am 30.11.2018 in Presseecho
 

Lokalpolitische Kolumne im Gäuboten vom 30.11.2018

Meine Meinung

Von Bodo Philipsen, SPD-Fraktionschef, Herrenberg

Wer wissen will, warum sich die SPD mit großer Überzeugung für das Ankaufsmodell zur Verwirklichung des neuen Baugebietes Herrenberg-Süd entschieden hat, der sollte nur einmal in „Google Maps“ schauen: Fast 400 Baulücken kann man in Herrenberg finden – mitten in Baugebieten, die zum Teil mehrere Jahrzehnte bereits erschlossen sind. Andererseits haben sich allein fast 900 Familien bei der Stadt gemeldet, die dringend Wohnraum suchen. Wir brauchen also Herrenberg-Süd und zwar schnell. Und dies geht nur, wenn die Stadt alle Grundstücke aufkauft. Wir brauchen auch mehr bezahlbare Wohnungen und wir brauchen eine hohe städtebauliche Qualität, wenn wir verdichtet bauen müssen. Beides geht nur, wenn die Stadt die Verfügungsgewalt über das Baugebiet hat. Nur so können wir auch eine gesunde Mischung aus eigentums- und Mietwohnungen sowie verschiedenen Größen von Wohnungen erzielen. Zahlreiche andere Städte haben aus diesen Gründen bereits seit vielen Jahren mit großem Erfolg diese Möglichkeit des Baugesetzbuches gewählt.

Wir suchen dabei ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den Eigentümern. Jeder, der sich mit eigenem Invest an unseren städtebaulichen Vorstellungen beteiligen will, kann dies tun. Übrigens auch Baugemeinschaften, die ein gemeinsames Projekt verwirklichen wollen. Alle Erfahrungen zeigen, dass dabei höhere Wertsteigerungen zu erwarten sind, als wenn man privat verkaufen würde. Wer nicht investieren möchte, der erhält von der Stadt einen Quadratmeterpreis, der dem Marktwert nach der Entscheidung zu Bauland entspricht. Auch mit diesem Ankaufsverfahren erhalten die Eigentümer von Ackerland allein durch die Entscheidung des Gemeinderates deutliche Wertsteigerungen. Wenn die Stadt durch den Verkauf der Grundstücke nach Abzug aller Kosten Gewinne erzielt, werden auch diese an die ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben. Nur wenn es nicht gelingen sollte, alle Eigentümer von den Vorteilen des Ankaufsmodells zu überzeugen, muss über eine „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ nachgedacht werden, die am Ende auch ein Enteignungsverfahren vorsehen könnte. Im Gesetz ist dies ausdrücklich nur möglich, wenn für die Stadt das Gemeinwohl im Vordergrund steht.

Eigentum verpflichtet zu sozialem Gebrauch, heißt es in unserer Verfassung. Grund und Boden jahrzehntelang als Spekulationsobjekt brach liegen zu lassen, widerspricht dem ganz offensichtlich, wenn so viele Menschen dringend Wohnraum suchen. Deswegen müssen wir jetzt handeln. Die Interessen der Eigentümer sind dabei wahrhaft berücksichtigt, wenn man sich die möglichen Wertsteigerungen anschaut. Schade, dass sich Teile der CDU dem nicht anschließen konnten. Und eines muss auch klar sein: die Eigentümer können sich wie alle anderen Bürger an den Planungen des neuen Baugebiets beteiligen, sie dürfen aber nicht allein entscheiden, wie bsp. die verkehrliche Anbindung zu erfolgen hat. In einer Demokratie entscheiden dies immer noch die gewählten Vertreter der Bürgerschaft. Und die haben mehrheitlich eine Durchgangsstraße abgelehnt.

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