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SPD im Kreis Böblingen

SPD stellt Antrag gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

Veröffentlicht am 24.02.2025 in Gemeinderatsfraktion

In unserer Region fehlt in großem Umfang bezahlbarer Wohnraum. Trotz dieses Wohnraum-mangels hat die Gebäude- und Wohnungszählung 2022 für Herrenberg ergeben, dass zum Zeitpunkt der Zählung rd. 650 Wohneinheiten leer standen, davon 59 % länger als ein Jahr. Das entspricht einer Leerstandsquote von rd. 4 % (zum Vergleich: Stuttgart 3,5 %).
Daher stellt die SPD-Fraktion im Gemeinderat einen Antrag

Die SPD-Fraktion beantragt den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz – ZwEWG des Landes von 2013, zuletzt geändert 2021.

Begründung

In unserer Region fehlt in großem Umfang bezahlbarer Wohnraum. Trotz dieses Wohnraum-mangels hat die Gebäude- und Wohnungszählung 2022 für Herrenberg ergeben, dass zum Zeitpunkt der Zählung rd. 650 Wohneinheiten leer standen, davon 59 % länger als ein Jahr. Das entsprich einer Leerstandsquote von rd. 4 % (zum Vergleich: Stuttgart 3,5 %).

Der Bericht „Kommunales Flächenmanagement für Wohnzwecke“ der Stadt Herrenberg, den wir am 17. Januar 2025 erhalten haben, bestätigt diese Zahlen für den Berichtszeitraum April 2022 bis März 2024. Neben rd. 200 Baulücken werden „über 300“ Leerstände in Wohn-gebäuden nachgewiesen. Im Unterschied zur Gebäude- und Wohnungszählung enthält diese umfassende Erhebung Leerstände aufgrund von Eigentümerwechseln und geplanten/

laufenden Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen richtigerweise nicht mehr. Eine Zweckentfremdung liegt auch dann vor, wenn Wohneinheiten ohne triftigen Grund länger als sechs Monate leer stehen.

ZwEWG gibt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, durch Satzung ein Verbot der Zweckentfremdung einschließlich Leerstand von Wohnraum festzulegen, soweit der Wohnraummangel nicht durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann. Das ZwEWG sieht eine Anzeige- und Genehmigungspflicht für Zweckentfremdungen einschließlich Leerständen vor. Bei Zuwiderhandlung fallen Geldbußen an.

Selbst wenn von den von der Stadt ermittelten über 300 Leerständen nur 10 % nach Überprüfung als Verstoß gegen die Satzung mit einer Geldbuße belegt werden und weitere Wohneinheiten als Folge der Satzung freiwillig und kurzfristig zur Vermietung oder zum Verkauf kommen, wäre die Satzung positiv für den Wohnungsmarkt wirksam. Der Personalaufwand für die Durchführung der Maßnahmen wird durch die o.g. Bußgelder finanziert. Ausgleichszahlungen für Mehraufwand der Kommune durch Schaffung von Ersatzwohnraum sind möglich. Die Satzung kann nur befristet (max. fünf Jahre) erlassen werden. Auf Beispiele aus anderen Kommunen kann zurückgegriffen werden (Mannheim, Landau, Konstanz, Stuttgart, Freiburg, Überlingen, Tübingen).

Bodo Philipsen                                   Petra Menzel
Fraktionsvorsitzender                         Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

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