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04.05.2010 Mobilfunkgutachten für Weil im Schönbuch

Veröffentlicht am 14.05.2010 in Gemeindenachrichten
 

Auszug aus dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Weil im Schönbuch,Nummer 19,Mittwoch den 12 Mai 2010.

Um 20.00 Uhr wurde die Sitzung im Turnerheim vor voll besetzten Zuschauerreihen fortgesetzt. Bürgermeister Wolfgang Lahl rekapitulierte zunächst die bisherige Entwicklung und berichtete, dass die Anfrage der Gemeinde an die Telekom über einen Verkauf des Grundstücks Forststraße 12 unbeantwortet blieb. Ein Gespräch mit dem Betreiber des neuen Funkmastes mit dem Ziel, auf einen anderen Standort auszuweichen, wurde geführt, war aber leider erfolglos. 02 beharrt auf seinen Planungen und ist nicht bereit, Alternativen zu prüfen. Daran änderte sich auch nichts nach der Übergabe der Unterschriften, die von der Bürgerinitiative gegen den Funkmast gesammelt wurden. Die Gemeinde war auch auf der politischen Ebene tätig und hat die Abgeordneten aus dem Bundestag und dem Landtag über den baurechtlichen Hintergrund informiert, der momentan eine Mitwirkung der betroffenen Kommunen verhindert.

Die baurechtliche Seite wurde vom Rechtsanwaltsbüro Eisenmann - Wahle - Birk intensiv geprüft auf die beiden Aspekte "Genehmigungsanspruch für eine Mobilfunkantenne" und "Einflussnahme der betroffenen Gemeinde".
Um die Grundlagen für ein Mobilfunkvorsorgekonzept zu schaffen, hat die Gemeinde den TÜV Süd mit einem Gutachten beauftragt. Dadurch soll die Datenbasis ermittelt werden, um geeignete Standorte für Mobilfunkübertragungsanlagen und für Grenzwerte der durch diese Anlagen ausgelösten Belastungen festzulegen. Allerdings kann sich dies erst in künftigen Fällen und nicht bereits hier in der Fortstraße auswirken, so der Bürgermeister.
Seinen ausdrücklichen Dank richtete der Bürgermeister an die Bürgerinitiative, die er als Partner des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung sah.
Bürgermeister Wolfgang Lahl berichtete, dass neben der von der Gemeinde beauftragten rechtlichen Prüfung durch das Rechtsanwaltsbüro Eisenmann - Wahle - Birk weitere Aussagen zur Zulässigkeit des Mobilfunkmastes vorliegen. Das Baurechtsamt hat schriftlich auf die Rechtslage hingewiesen, die einen Genehmigungsanspruch des Betreibers ergibt. Vor diesem Hintergrund hat es die Versicherung der Gemeinde abgelehnt, die Kosten eines Rechtsstreits und einer Haftung der Gemeinde zu übernehmen.
Anschließend stellte Dr. Thomas Gritsch vom TÜV Süd in anschaulicher und verständlicher Weise zunächst die Grundlagen der Mobilfunktechnik und anschließend seine Ergebnisse der Mobilfunkmessungen in der Gemeinde vor. Dr. Gritsch ist öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für diese Thematik.
Die Ergebnisse seiner Untersuchungen, nämlich das eigentliche Gutachten und das Immissionskataster Mobilfunk, sind auf der Homepage der Gemeinde (www.weil-imschoenbuch.de) abrufbar.
Dr. Gritsch ermittelte für die Gemeinde Weil im Schönbuch eine durchschnittliche Belastung durch Mobilfunkanlagen. Im Bereich südlich des Ortskerns / Roter Berg stellte er eine Unterversorgung fest.

In seinem Vortrag beschränkte sich Dr.Gritsch nicht auf die Auswirkungen der Mobilfunksendeanlagen, sondern gab einen Überblick über ähnliche Auswirkungen durch Geräte des täglichen Lebens. So hob er hervor, dass in vielen Haushalten Belastungen durch schnurlose Festnetztelefone oder WLAN-Geräte anzutreffen sind, die schädlicher sind als die Ausstrahlungen von Mobilfunksendeanlagen.
Mit dem im Gutachten verwendeten Messgerät demonstrierte er die Feldstärke heutiger Mobiltelefone während der Benutzung und stellte sie ins Verhältnis zu den von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Belastungen.
Nach heutigem wissenschaftlichem Stand, so Dr. Gritsch, lässt sich kein wissenschaftlicher Beleg dafür finden, wonach sich die Mobilfunkanlagen gesundheitlich nachteilig auswirken. Dies sei auch die Position der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Bürgermeister Wolfgang Lahl brachte seine Anerkennung für die umfassende und rasche Untersuchung zum Ausdruck. Für die im Anschluss vorgesehene Fragerunde zum vorgestellten Gutachten bat er die Sprecher der Bürgerinitiative, Waltraud Ruckh und Gerhard Winter, an den Sitzungstisch. -
Gemeinderat Finger wies darauf hin, dass bei den gesundheitlichen Auswirkungen der Zeitfaktor eine wichtige Rolle spiele. Eine 24-stündige Belastung wirke sich anders aus als 5-minütige Telefonate mit einem Mobiltelefon.
Waltraud Ruckh fragte, ob bei Mobilfunksendelanlagen andere Erkrankungen als die im Gutachten vorgestellten Beispiele, ausgeschlossen werden könnten. Dr. Gritsch führte aus, dass er diese Bedenken nachvollziehen und verstehen könne. Mit absoluter Gewissheit könne eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden. Die aktuellen Belastungen in den Haushalten durch kabellose Kommunikationsmittel seien allerdings wesentlich schädlicher.
Gerhard Winter wies darauf hin, dass für die Beseitigung der Versorgungsschwäche ein Sendemast im Waldgebiet, südlich der Bebauung, ebenso gut geeignet sei, zumal es geeignete Standorte mit vorhandener Stromversorgung gebe. Dies wurde von Dr. Gritsch für Telefonverbindungen bestätigt, was für Wanderer im Schönbuch den zusätzlichen Nutzen besserer Verbindungen im Wald habe. Von 02 sei aber kein anderer Standort zu erwarten, denn letztendlich seien die Kosten maßgebend. Außerdem sei bei einem Waldstandort die modernere UMTSÜbertragungstechnik nicht machbar.
Bürgermeister Wolfgang Lahl wies zum Aspekt eines anderen Standorts darauf hin, dass für die Genehmigung des Standorts Forststraße, die im baurechtlichen Sinn als "Ausnahme" beantragt wurde, keine anderen Standorte geprüft werden müssen. Für die Gemeinde sei dies das eigentliche Problem. Den Standort in der Forststraße sah auch er als bei weitem nicht ideal an, was aber baurechtlich hier nicht relevant sei.
Sein Ziel für zukünftige Fälle sei, auf der Basis der jetzt vorliegenden fundierten Daten Grenzwerte für die Gemeinde festzulegen, die noch eine ausreichende Funkabdeckung zulassen. Dann könne die Gemeinde von sich aus Standorte für Mobilfunkanlagen festlegen und, falls notwendig, das Gespräch mit den Eigentümern suchen.
Waltraud Ruckh sprach eine selbstverpflichtende Absprache unter den Mobilfunkbetreibern an, im Umkreis von 400 Metern um Kindergärten und Schulen keine Sendeanlagen zu bauen. Das Vorhandensein solcher Absprachen für einige Gemeinden wurde von Dr. Gritsch bestätigt, wobei es eher um Abstände von 100 - 150 Meter gehe.
Gerhard Winter verwies auf das Holzgerlinger Beispiel eines bereits vorhandenen Mobilfunkvorsorgekonzepts und sah die Gemeinden und die Bürgermeister in der Pflicht, vorbeugend aktiv zu werden. Bürgermeister Wolfgang Lahl bestätigte, dass bisher meistens erst dann gehandelt wurde, wenn ein konkretes Vorhaben anstand. Aus seiner Sicht wird ein für Weil im Schönbuch geplantes Mobilfunkvorsorgekonzept den Standort Forststraße nicht mehr verhindern können.
Gemeinderat Hornisch verwies auf den Kindergarten Paulinenpflege und fragte, ob die zulässigen Grenzwerte für Kinder niedriger sind. Dies wurde von Dr. Gritsch verneint. Die körperliche Konstitution von Kinder und kranken Menschen sei in den geltenden Grenzwerten berücksichtigt. Die Chance für ein freiwilliges Entgegenkommen durch 02 sah er als sehr gering an, weil dadurch ein Präzedenzfall geschaffen werde.
Gemeinderat Wolfgang Hiller betonte die Notwendigkeit, gegenüber den Mobilfunkbetreibern in eine bessere Position zu kommen. Dazu stellte er den Antrag. Ein Vorsorgekonzept für die Gesamtgemeinde zu erstellen. Ziel müsse sein, eine möglichst geringe Belastung der Bevölkerung durch Mobilfunkimmissonen zu erreichen. Dazu wären auch Alternativstandorte außerhalb der bebauten Gebiete aufzuzeigen, einschließlich deren Bewertung hinsichtlich flächendeckender Netzversorgung, funktechnischer Eignung, rechtlicher Verfügbarkeit, Erschließung, Zumutbarkeit für den Mobilfunkbetreiber und Umweltverträglichkeit. Das Konzept solle zukünftige Techniken berücksichtigen und müsse daher von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
Bürgermeister Wolfgang Lahl sah diesen Antrag auch ohne förmlichen Beschluss als Auftrag an die Verwaltung und sagte zu, dieses Vorgehen in die Beratung des Gemeinderats einzubringen. Dabei wären auch die entstehenden Kosten und die rechtlichen Auswirkungen aufzuzeigen.
Gemeinderätin Hampe dankte Dr. Gritsch für die umfassenden Informationen. Sie erkundigte sich nach der Zeitdauer für die Erstellung eines Mobilfunkvorsorgekonzepts, nach der Bindungswirkung für die Netzbetreiber und nach der rechtlichen Zulässigkeit, Grenzwerte durch die Gemeinden vorzugeben.
Bürgermeister Wolfgang Lahl erläuterte, dass die durch die Gemeinden festgelegten Grenzwerte eine politische Aussage darstellen, aber nicht bindend sind. Mobilfunkvorsorgekonzepte sind ebenfalls nicht von vorn herein bindend, erleichtern den Betreibern aber die Auswahl bei künftigen Vorhaben. Hinzu kommt, dass auf dieser Basis in Bebauungsplänen Vorgaben gemacht werden können, die dann rechtlich verbindlich wären.
Dr. Gritsch bestätigte die bindende Wirkung, wenn solche Vorsorgekonzepte in verbindliche Planungen münden. Er gab aber zu bedenken, dass dies sehr aufwendig sei.
Gemeinderätin Himmelein ging davon aus, dass die Baugenehmigung letztendlich erteilt werden wird. Sie wünschte sich gegenüber der Genehmigungsbehörde die ergänzenden Hinweise auf den benachbarten Kindergarten Paulinenpflege und das beabsichtigte Mobilfunkvorsorgekonzept. Darauf hinzuweisen sei außerdem, dass die Gemeinde das Gespräch mit den Betreibern suche, um weniger belastende Lösungen zu finden. Schließlich solle die deutliche Kritik an der Rechtslage übermittelt werden, die Gemeinden ohne Mobilfunkvorsorgekonzept benachteiligt.
Der Bürgermeister sagte zu, dies im weiteren Verfahren zu übermitteln. Er sah aber wenig Hoffnung aus Zugeständnisse.
Gemeinderätin Himmelein ergänzte ihre Aussage um die wirtschaftlichen Nachteile für die Gemeinde, die in der unmittelbaren Nähe ein größeres Vorhaben plant.
Der Vorsitzende verwies in seiner Antwort auf die Aussage von Wirtschaftsminister Pfis ter, der auf den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers hinwies, den Gemeinden hier keine Mitwirkungsrechte zu geben. Dies sei ein äußerst bedauerlicher Eingriff in die kommunale Planungshoheit.
Gemeinderat Wolfgang Hiller erkundigte sich, ob die Betreiber von bestehenden Funkmasten dazu verpflichtet sind, den Masten auch andere Funknetzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Dr Gritsch erläuterte, dass es dazu keine Verpflichtung gebe. Oft werde dies aber schon aus dem finanziellen Eigeninteresse des Betreibers des bestehenden Mastes so gehandhabt.
Bürgermeister Wolfgang Lahl schloss diesen Tagesordnungspunkt mit seinem Dank an Dr. Gritsch für die umfassende und verständliche Informationsvermittlung in einem schwierigen Bereich. Der Bürgerinitiative dankte der Vorsitzende für den fairen Umgang miteinander.
Funkübertragungsstelle auf dem Gebäude Forststraße 12
Bürgermeister Wolfgang Lahl erläuterte zunächst die momentane rechtliche Situation. Das Baugesuch für diese Funkübertragungsstelle wurde zur Genehmigung eingereicht. Der Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss hat dem Vorhaben in der Sitzung am 20.04.2010 das gemeindliche Einvernehmen aus städtebaulichen Gründen nicht erteilt. Diesem Beschluss hat der Vorsitzende formell nach § 43 GemO widersprochen. Grund des Widerspruchs war, dass nach durchgehender Rechtsmeinung die Versagung des Einvernehmens rechtswidrig ist.

Bürgermeister Lahl verwies beispielhaft auf die Stellungnahme des Baurechtsamts im Landratsamt Böblingen. Das gemeindliche Einvernehmen darf nur versagt werden, wenn beachtliche städtebauliche Gründe vorliegen. Dies trifft hier nicht zu.
Der Bürgermeister ging nochmals auf die Stellungnahmen des Rechtsanwaltsbüros Eisenmann - Wahle - Birk und der Württembergischen Gemeindeversicherung ein und wies auf mögliche Amtshaftungsansprüche bei vorsätzlichen Amtspflichtverletzungen hin.
Der Gemeinderat sei verpflichtet, sein Einvernehmen zu erteilen, obwohl er grundsätzlich einen Ermessensspielraum hat. In Fällen wie hier, wo es keine triftigen städtebaulichen Gründe für die Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens gebe, reduziere sich der Ermessensspielraum auf Null. Dennoch sei ein formeller Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Er wiederholte seine Ausführungen aus dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt zur beantragten Ausnahmegenehmigung. In einem Ausnahmeverfahren komme es nicht darauf an, Alternativen zu prüfen. Daher müsse der Gemeinderat aus rechtlichen Gründen sein Einvernehmen erteilen, auch wenn er anderer Meinung ist und diesen Standort ablehnt.
In der folgenden Beratung wurde der Unmut des Gemeinderats und dessen Unzufriedenheit mit der Rechtslage deutlich.
Für Gemeinderat Finger war diese rechtliche Lage mit normalem Menschenverstand nicht nachvollziehbar. Er wies auch auf die wirtschaftlichen Nachteile für die umliegenden Anwohner hin. Auch die Gemeinde sei betroffen, da der Gemeindeentwicklungsplan für die unmittelbaren Grundstücke um das Gebäude Forststraße 12 eine deutliche Aufwertung plant.
Gemeinderätin Himmelein verwies darauf, dass sich Amtshaftungsansprüche nicht gegen einzelne Gremiumsmitglieder, sondern gegen die Gemeinde als juristische Person richten.
Gemeinderätin Hampe plädierte dafür, vernünftig zu sein, da sich der Standort Forststraße 12 nicht mehr verhindern lasse. Sie sehe keinen Standortnachteil, wenn die Mobilfunkversorgung in einer Gemeinde ausreichend dimensioniert sei. Wichtig sei jetzt, für künftige Fälle vorzusorgen.
Gemeinderat Rainer Hiller erkundigte sich, ob es richtig sei, dass ein Vorsorgekonzept, wenn nicht alle Bebauungspläne darauf abgestimmt werden, nur zusammen mit den Betreibern der Mobilfunknetze umgesetzt werden könne. Dies wurde von der Verwaltung und von Dr. Gritsch bestätigt.
Gemeinderätin Dr. Staber und Gemeinderat Hornisch wollten sich nicht zu einer Aussage des Gemeinderats zwingen lassen, wenn die Rechtslage keinen Beurteilungsspielraum lässt. Der Gemeinderat sei in diesem Fall überflüssig.
Gemeinderat Finger übte starke Kritik daran, dass gesundheitliche Auswirkungen auf die Betroffenen und die wirtschaftliche Auswirkungen in diesem baurechtlichen Verfahren irrelevant sind.
Bürgermeister Lahl äußerte Verständnis für die Haltung des Gemeinderats, wies aber darauf hin, dass diese Diskrepanz nicht auflösbar sei. Letztendlich sei ausschlaggebend
und ursächlich, dass der Bundesgesetzgeber —
den Gemeinden kein Mitwirkungsrecht geben will.
Gemeinderat Welk erkundigte sich nach der Haltung des Städte- und Gemeindetags, da er von dieser Stelle keine Aussage in den Unterlagen gefunden hatte. Bürgermeister Lahl antwortete, dass sich der Städte- und Gemeindetag bereits mehrmals energisch gegen die momentane Situation ausgesprochen hat, aber leider ebenfalls erfolglos blieb. Gemeinderat Rainer Hiller fragte nach dem weiteren Fortgang, wenn der Gemeinderat den ablehnenden Beschluss des Ausschusses wiederholt. Der Bürgermeister teilte mit, dass er diesem Beschluss erneut widersprechen werde, weil er gesetzwidrig sei. Im weiteren Verfahren gebe es zwei Möglichkeiten: Entweder wird das gemeindliche Einvernehmen durch das Baurechtsamt ersetzt, was die neue Landesbauordnung ermöglicht. Oder der Beschluss wird von der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 121 GemO beanstandet. Dann müsste sich der Gemeinderat nochmals mit diesem Bauantrag befassen.
Gemeinderätin Dr. Staber war es wichtig, die Kritik des Gemeinderats an dieser Situation in jedem Fall an das Landratsamt und an die verantwortlichen politischen Stellen weiterzugeben.
In der anschließenden Abstimmung fand sich der Verlauf der Beratung wieder. Der Antrag der Verwaltung lautete, dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Dieser Antrag wurde mit 3 Ja-Stimmen, 14 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Wie angekündigt widersprach Bürgermeister Wolfgang Lahl nach § 43 Abs. 2 GemO diesem Beschluss unmittelbar nach der Beschlussfassung.

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