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SPD im Kreis Böblingen

Antrag in Sachen Einrichtung von Ganztagsschulangeboten

Veröffentlicht am 21.10.2025 in Aktuelles
 

Gemeinderatsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Frauenliste, Freie Wähler, SPD vom 16.10.2025
An den Vorsitzenden des Gemeinderats Oberbürgermeister Nico Reith


Einrichtung von Ganztagsschulangeboten nach § 4a SchG
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Antragsverfahren nach § 4a SchG auf Einrichtung von Ganztagsschulangeboten in der optionalen Variante „Wahlform“ ab der ersten Klasse in den Grundschulen in der Kernstadt und den Schulclustern Nord und Süd zügig mit dem Ziel der Einführung ab dem Schuljahr 2027/28 zu starten.

Begründung:
Der rhythmisierte Ganztagsbetrieb an Grundschulen und Sonderpädagogischen
Förderschwerpunkten Lernen ist an drei, vier oder seit Schuljahr 2025/26 fünf Tagen mit sieben oder acht Zeitstunden möglich. Der Schulträger kann sich für ein Zeitmodell entscheiden und hat die Option, den Ganztagsschulbetrieb verpflichtend für alle Kinder oder in der Wahlform zur freiwilligen Entscheidung der Eltern anzubieten. Ganztagsschulen erhalten je nach Zeitmodell entsprechende Zuweisungen von Lehrerwochenstunden je Ganztagsgruppe, z. Bsp. sechs Lehrerwochenstunden je Gruppe bei einem Angebot von drei Tagen à 7 Stunden. Das Angebot kann passend für die Rahmenbedingungen an der
jeweiligen Schule auf die Bedürfnisse der Kinder und Eltern zugeschnitten werden. Die Einbeziehung externer Kooperationspartner, deren Angebote fester Bestandteil im Stundenplan sind, ist möglich.
Die Teilnahme am Ganztagsunterricht ist unentgeltlich. Der Schulträger bietet ein kostenpflichtiges Mittagessen an.
Das Ganztagskonzept ermöglicht ganzheitliche Bildungsangebote, vielfältige Lernerfolge, Kompetenzentwicklung und Chancengerechtigkeit. Es kombiniert Lern- und Entspannungs- phasen und unterstützt soziales und interkulturelles Lernen.
Der Unterricht und die ergänzenden Aktivitäten finden in qualifizierter Form in den Klassen- und Fachräumen statt, so dass vorhandene Räume der weiterhin angebotenen und ggf. auch benötigten Kernzeitbetreuung nicht beansprucht werden. Für die Kommune bedeutet dies, dass die durch den künftigen Rechtsanspruch zusätzlich erforderlichen Ganztagsangebote ohne umfängliche bauliche Maßnahmen realisiert werden können.
Schulische Ganztagsangebote unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Einrichtung des Ganztagsschulbetriebs wird vom Schulträger nach Anhörung der Schulkonferenz und auf der Grundlage des pädagogischen Konzepts der Schule beantragt. Fachberatungen des Landes unterstützen die konzeptionelle Arbeit der Schulen. Alle Vorbereitungen erfolgen in enger Abstimmung zwischen Schulen, Elternvertretungen und Stadt.
Erste informelle Rückmeldungen von Herrenberger Elternvertreterinnen und -vertretern zur Einführung eines Ganztagsbetriebs im Wahlmodell sind positiv.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzende
Dr. Heike Voelker, Bündnis 90/Die Grünen
Pauline Rist-Nowak, Frauenliste
Albrecht Stickel, CDU
Thomas Deines, Freie Wähler
Bodo Philipsen, SPD

 

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