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SPD im Kreis Böblingen

Lückenschluss zwischen den Bundesstraßen 464 und 295.

Veröffentlicht am 09.07.2013 in Kommunalpolitik
 

Die Planfeststellung 2001 sah für die Strecke vom Westanschluss über die B 295 und die B 464 bis Sindelfingen u. a. neun signalgeregelte Ampelkreuzungen vor, jetzt wird ein planfreier Ausbau beschlossen. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) und die Leonberger Stadtverwaltung beurteilen die Notwendigkeit einer Untersuchung der "Fernwirkungen" der geplanten Baumaßnahmen unterschiedlich. Ebenso haben sie gegensätzliche Auffassungen zur Belastungsgrenze/Kapazität des Westanschlusses. Peter Pfitzenmaier hat hierzu einen Brief an Landrat Bernhard Maier geschrieben. Die LKZ berichtete hierüber.

Sachverhalt
1. Die Planfeststellung 2001 (für den Westanschluss) sah für die Strecke vom Westanschluss über die B 295 und die B 464 bis Sindelfingen u. a. neun signalgeregelte Ampelkreuzungen vor; jetzt wird ein planfreier Ausbau beschlossen. Da die damaligen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind wird gefordert, die Planfeststellung des Lückenschlusses auf den weiteren Verlauf der B 295 und den Westanschluss auszudehnen.
2. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) und die Leonberger Stadtverwaltung beurteilen die Notwendigkeit einer Untersuchung der "Fernwirkungen" der geplanten Baumaßnahmen unterschiedlich: Die Stadt sieht den Bauträger im Laufe der Maßnahme in der Pflicht, diese Unetrsuchung im Rahmen des Planungsverfahrens durchzuführen, das RP gar nicht bzw. erst nach Abschluss der Maßnahme. Besonders im Hinblick auf den Lärmschutz werden Berechnungen/Maßnahmen vor bzw. während der Baumaßnahme gefordert und nicht erst nach deren Abschluss, zumal auch im Gemeinderatsbeschluss zum Lückenschluss ausdrücklich die Notwendigkeit einer Überprüfung der Auswirkungen auf die Lärm- und Schadstoffbelastung für Leonberg enthalten ist.
3. Das RP und die Stadtverwaltung haben gegensätzliche Auffassungen zur Belastungsgrenze/Kapazität des Westanschlusses. Dabei hat der Gemeinderat der Variante 10b nur unter der Auflage zugestimmt, dass im weiteren Verfahren Lösungen für die Erhöhung der Leistungsreserve der B 295 und beim Kontenpunkt B 295 / Leonberg-West aufgezeigt werden; das RP sieht dagegen die Kapazität schon jetzt als ausreichend an.

Peter Pfitzenmaier, SPD Kreisrat bittet deshalb in seinem Brief an Landrat Bernhard "mit Nachdruck auf das Regierungspräsidium Stuttgart einzuwirken, damit der Planfeststellungsbereich entsprechend erweitert und damit die Lärm und Luftschadstoffsituation im Bereich der BAB-Anschlussstelle Leonberg-West sowie die Leistungsfähigkeit dieser Anschlussstelle in die Beurteilung einbezogen
werden."

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