Wir im Kreis Böblingen.

SPD im Kreis Böblingen

AfA: Rente mit 67 bedeutet vor allem Rentenkürzung

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD des Stauferkreises unterstützt die jüngst bekannt gewordenen Initiativen, auf die „Rente mit 67“ zu verzichten. Wie der Kreisvorsitzende der AfA, Klaus-Peter Grüner, Süßen, in einer Pressemitteilung erklärte, sieht die AfA in dem 2007 von der damals rot-grünen Bundesregierung gefassten Beschluss „nichts anderes als eine versteckte Rentenkürzung“.

SPD Kreisvorstand Böblingen führt Mitgliederbefragung zu Stuttgart 21 durch

Auf Grund der aktuellen Entwicklungen bei Stuttgart 21 hat auch der SPD Kreisvorstand Böblingen sich am vergangenen Mittwoch mit der Thematik eingehend beschäftigt. Thema war eine mögliche Aussetzung des Projektes bis offene Fragen endgültig geklärt sind. Gerade die Informationspolitik und die mangelnde Transparenz bei dem Projekt stoß dabei auf große Kritik unter den Vorstandmitgliedern. Einhellig ist der Vorstand der SPD der Meinung: „die Politik hat in den vergangenen Wochen und Monaten viel an Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur in Stuttgart verloren. Der SPD Kreisvorstand möchte nun eine Mitgliederbefragung zu einem möglichen Moratorium durchführen. Ziel des Moratoriums soll eine Anhörung aller Bürgerinnen und Bürger in der Region Stuttgart sein. Dies gab die Partei am vormittag auf einer Pressekonferenz bekannt.

SPD-Beschlüsse umsetzen - Bürgerbefragung zu Stuttgart 21

Stuttgarter SPD-Landtagskandidaten Dejan Perc und Matthias Tröndle fordern eine Bürgerbefragung zu S21

Presseerklärung

Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen in Herrenberg

Herrenberg, den 16.April 2010

Antrag Der SPD-Fraktion zu Drs. Nr. 2010-110

Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen in Herrenberg - Fortschreibung der Bedarfsplanung - Auswirkungen auf den Ausbau der Kleinkindbetreuung

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Es ist eine erziehungswissenschaftliche Begleitung für die Bedarfsplanung und den Ausbau für die Kindertageseinrichtungen in Herrenberg hinzu zu ziehen.
  2. Bis 2013 werden 34% der Betreuungsplätze im Kleinkindbereich geschaf-fen. Darüber hinaus wird die Versorgungsquote bis zum Jahr 2016 auf min-destens 45% erhöht. Eine weitere Erhöhung der Versorgungsquote wird ab 2013 jährlich geprüft.
  3. Der Ausbau der Kleinkindbetreuung findet unter Berücksichtigung der Ver-sorgungsquote von 45% im Jahr 2016 statt.
  4. Es ist eine Kostenschätzung für das Gesamtkonzept unter Einbindung der erziehungswissenschaftlichen Begleitung vorzulegen.

Begründung:

  1. Eine optimale Versorgung und Betreuung der Kleinkinder kann nur ge-währleistet werden, wenn die Neu- und Umstrukturierung in den Herrenber-ger Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung erziehungswissen-schaftlicher Aspekte erfolgt. Es reicht nicht alleine neue Räume für die Be-treuung zu schaffen, sondern die Qualität dieser und die Qualität des Per-sonals vor Ort sind entscheidend für die positive Entwicklung der Kleinkin-der. Die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist eine große Herausforde-rung, da es sich hier um die prägendste Zeit handelt, was dauerhafte Schä-den durch mangelnde oder falsche pädagogische Erziehung angeht. Durch eine erziehungswissenschaftliche Begleitung können kleinkindgerechte Optimierungen erarbeitet und umgesetzt werden. Durch diese kleinkindge-rechte Optimierung kann auch im Neu-/Ausbau von Kindertagesstätten ein Optimum an Qualität dieser gewährleistet werden.
  2. Die Versorgungsquote von 34% bis 2013 ist ein empfohlener Wert, der laut Expertenaussage nicht ausreichen wird. Wenn jetzt nicht mit Weitsicht ge-plant wird, kann das in der Zukunft zu einem Engpass in der Betreuung und zu nicht verhältnismäßigen Kosten führen. Um dem entgegen zu wirken, wird der Ausbau der Kleinkindbetreuung unter Berücksichtigung der Versor-gungsquote von 45% bis zum Jahr 2016 vorangeschrieben. Ebenso wird die Erhöhung der Versorgungsquote auf 45% bis ins Jahr 2016 in die bereits laufenden Bedarfsplanungen mit aufgenommen. Die jährliche Überprüfung der Versorgungsquote ab 2013 dient der Kostenkontrolle und Planungssi-cherheit.
  3. Die Kostenschätzung für das Gesamtkonzept kann nur unter Einbindung einer erziehungswissenschaftlichen Beratung erfolgen, da diese eventuelle Mehrkosten durch erhöhten Qualifikationsbedarf des Fachpersonals oder auch durch bauliche Anpassung frühzeitig benennen kann. Desweiteren ist eine Kostenschätzung für das Gesamtkonzept notwendig, um die weitere Planung fort zu schreiben.

Bodo Philipsen
Fraktionsvorsitzender

Herrenberg 2020 – Weiteres Vorgehen

SPD-Gemeinderatsfraktion
1.Mai 2010
Bodo Philipsen

An den Vorsitzenden des Gemeinderates
Herrn Oberbürgermeister
Thomas Sprißler

Antrag

Herrenberg 2020 – Weiteres Vorgehen

  1. Die Bürgerarbeitskreise zu den räumlichen Lupen erhalten nochmals die Gelegenheit in einer gemeinsamen Sitzung ihre jeweiligen Konzepte aufeinander abzustimmen und zu einer Vision der Stadtentwicklung zu kommen.
  2. Auf der Grundlage dieser Vision, die im Gemeinderat beraten und beschlossen wird, wird ein offener städtebaulicher Ideenwettbewerb über die Entwicklung der gesamten Stadt ausgeschrieben.
  3. Die Ergebnisse dieses Wettbewerbs werden sowohl von der Bürgerarbeitskreisen als auch dem Gemeinderat beraten. Am Ende dieser Beratungen steht ein Stadtentwicklungsprogramm „Herrenberg 2020“.
  4. Unter Umständen wird dieses Stadtentwicklungsprogramm in einem Bürgerentscheid beschlossen.
  5. Anschließend wird ein Masterplan erstellt, der Prioritäten, Zeitabläufe und Finanzierungen der Umsetzung enthält.
  6. Nach Bedarf werden für einzelne Areale bzw. Themen weitere Wettbewerbe ausgeschrieben.

Begründung:

Alle Erfahrungen aus dem Projektmanagement zeigen, dass eine solide Planung am Anfang sehr viel Zeit am Ende einspart. Der Vorschlag der Verwaltung wird dem aus unserer Sicht nicht gerecht.

  • Am Anfang eines Stadtentwicklungsplanes muss eine Vision der Stadt stehen. (Stellung in der Region, als Mittelzentrum im Gäuquadrat, Einwohnerzahl, Gewerbeentwicklung, Verkehrsentwicklung, Bildungsstandort, Verhältnis Kernstadt zu Stadtteilen u.a.) Diese wurde zwar in den Bürgerarbeitskreisen diskutiert, erscheint nun aber nirgends mehr.
  • Aufbauend auf dieser Vision müssen Planungsvorstellungen von Bürgern als Insiderexperten, von externen Sachverständigen und Gemeinderat zu einem Plan für die weitere Stadtentwicklung zusammengeführt werden. Die vorgelegten Handlungsfelder sind ein Teil davon, sind aber nicht von einer Vision abgeleitet, sind unvollständig und mehr eine Ansammlung von Ideen ohne Vernetzung.
  • Für einzelne Bereiche müssen darauf aufbauend weitere Wettbewerbe bzw. Fachgutachten ausgeschrieben werden.
  • Erst auf der Grundlage eines breit diskutierten Stadtentwicklungsprogramms kann ein Masterplan entstehen, der Abläufe der Verwirklichung enthält.

Aus unserer Sicht ist es völlig ausgeschlossen, dies bis zur Sommerpause solide zu entwickeln. Stadtentwicklung kann nicht von oben dekretiert werden, sondern ist immer nur so gut, wie sie in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger verankert ist. Eine Beendigung der Bürgerbeteiligung ist deswegen zum aktuellen Zeitpunkt sehr schädlich. Sprecher der Lupen betonen, dass sie sehr gerne ihre Arbeit in der Weise zum Abschluss bringen würden, dass sie ihre jeweiligen Vorstellungen miteinander zu einem Gesamtkonzept verzahnen würden und daraus eine Vision der Stadtentwicklung entstehen könnte. Wir sollten ihnen diesen Raum gewähren, vor allem auch deswegen, weil erst dadurch eine sinnvolle Vorgabe für einen offenen städtebaulichen Wettbewerb entstehen würde.

Für die SPD-Fraktion
Bodo Philipsen
Vorsitzender

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