Interfraktioneller Antrag 1.Juli 2023
An den Vorsitzenden des Gemeinderates
Herrn Thomas Sprißler
Antrag zur Drucksache 2023-113: Einkommensgestaffelte Gebührenstruktur
Die Verwaltung wird beauftragt ein Modell einer einkommensgestaffelten Gebührenstruktur für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Herrenberg in Anlehnung an das Modell der Stadt Tübingen und das des BürgerInnenrates vorzulegen. Von folgenden Leitplanken sollte ausgegangen werden:
Ein Antrag auf Ermäßigung muss bei der Anmeldung zu einer Kindertageseinrichtung mit den entsprechenden Einkommensnachweisen gestellt werden. Änderungen der Einkommensverhältnisse sind anzuzeigen.
Weitere Faktoren neben Einkommen und Kinderzahl werden für die Gebührenstaffelung nicht vorgesehen.
Ziel ist es, die Änderung der Gebührenordnung zum 1.1.2024 in Kraft zu setzen.
Der Beschlussantrag der Verwaltung wird abgelehnt.
Begründung:
Seit nun fast zwei Jahren warten einkommensschwache Familien sehnsüchtig auf eine Entlastung bei den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen, die ihnen von einer breiten Mehrheit im Gemeinderat zugesagt wurde. Inzwischen hat ein BürgerInnenrat getagt und ist zu keinem eindeutigen Ergebnis gelangt.
Nun ist es aus unserer Sicht Aufgabe des Gemeinderates, die verschiedenen Positionen abzuwägen und zu einem Ergebnis zu kommen. Eine weitere deutliche Verzögerung der Umsetzung des Beschlusses des Gemeinderates von Dezember 2021, wie von der Verwaltung beabsichtigt, ist den Familien nicht zuzumuten. Die Verwaltung benötigt dafür jetzt einen klaren Auftrag seitens des Gemeinderates.
Der BürgerInnenrat hat grundsätzlich ein plausibles und handhabbares Modell einer einkommensabhängigen Gebührenstaffelung vorgelegt, das den Zielsetzungen einer deutlichen Entlastung einkommensschwacher Familien und einer nicht zu starken Mehrbelastung einkommensstarker Familien Rechnung trägt. Die Entlastung von Geringverdienern fällt merklich aus. Die Deckelung der Gebühren bereits ab einem Einkommen ab 80 000 € scheint uns aber deutlich zu früh und würde zu Ungerechtigkeiten unter den höher Verdienenden führen.
Der Wunsch des BürgerInnenrats weitere Aspekte der sozialen Gerechtigkeit zu berücksichtigen, würde allerdings das Modell zu sehr verkomplizieren und damit den Verwaltungsaufwand unnötig erhöhen. Dieser Wunsch ist legitim, lag aber nicht in dem Auftrag, den der Gemeinderat dem Bürgerinnenrat gegeben hatte. Zudem bestehen für diese Bereiche umfangreiche finanzielle Hilfestellungen, die in der Gebührensatzung nicht abgebildet werden können.
Einzelheiten der Gebührensatzung müssen im Detail noch formuliert werden. Da die Grundlagen aber damit gelegt wären und auch den Wünschen der Elternschaft damit weitgehend Rechnung getragen wird, ist eine Umsetzung der neuen Satzung aus unserer Sicht bis zum 1.1.2024 realistisch.
Für die Fraktionen
Dieter Haarer (CDU), Wilhelm Bührer (FDP), Eva Schäfer-Weber (Frauenliste), Thomas Deines (FWL), Alfred Steinki (Bündnis 90/Die Grünen), Bodo Philipsen (SPD)
Demokratie sichern - betriebliche Mitbestimmung ausbauen – Transformation demokratisch gestalten
DGB Konferenz „Politik trifft betriebliche Praxis“ in Böblingen
http://www.afa-boeblingen.de/dl/230628_Boeblinger-Aufruf.pdf
Rückenwind für die Mitbestimmung erfährt der DGB durch die vier anwesenden Mitglieder des Deutschen Bundestages, die mit den Betriebsräten diskutieren.
Dr. Martin Rosemann (MdB SPD): „Eine starke Mitbestimmung der Beschäftigten ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für langfristige Unternehmensentwicklung. Digitalisierung und Transformation sind große Herausforderungen auch für die Mitbestimmung. Um die Herausforderungen gut bewältigen zu können, ist es wichtig, dass die Beschäftigten die Arbeitswelt der Zukunft aktiv und auf Augenhöhe mitgestalten. Deshalb wollen wir die Mitbestimmung weiterentwickeln und auf die Höhe der Zeit bringen. Betriebsräte müssen dafür mit den entsprechenden Rechten ausgestattet werden.“
Beate Müller-Gemmeke (MdB Bündnis 90/ Die Grünen): „Wenn sich die Wirtschaft und die Arbeitswelt verändern, dann muss auch die Mitbestimmung angepasst werden. Notwendig ist unbedingt ein echtes Mitbestimmungsrecht beim wichtigen Thema Qualifizierung. Gleiches gilt, wenn es darum geht, die Klimabilanz im Unternehmen zu verbessern. Denn Mitbestimmung braucht Augenhöhe.“
Marc Biadacz (MdB CDU): „Die Schnelllebigkeit der Arbeitswelt und die zunehmende Digitalisierung müssen sich in der Arbeit und Organisation der Betriebsräte widerspiegeln. Leider sind die Rahmenbedingungen noch absolut unzureichend. Als Union sind wir davon überzeugt, dass das Betriebsverfassungsrecht modernisiert werden muss, um den gegenwärtigen Standards der Arbeitswelt zu genügen. Ich bin mir sicher, dass digitale Arbeitsformen die Betriebsratsarbeit erheblich erleichtern können.“
Gökay Akbulut (MdB die Linke): „Nur mit starker betrieblicher Mitbestimmung können wir verhindern, dass die Kosten für die ökologische Transformation, die verschiedenen Krisen und die Digitalisierung der Arbeitswelt auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden. Die Ausweitung der Mitbestimmung und eine Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes, welche die Position von Betriebsräten stärkt, sind entscheidend für unseren Kampf für eine solidarische Gesellschaft. Demokratie darf nicht vor den Werktoren enden.“
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