Wir im Kreis Böblingen.

SPD im Kreis Böblingen

Antrag: Kita-Gebühren bei freien Trägern

Freie Träger, die in der Stadt Herrenberg eine Kindertagesstätte anbieten wollen, müssen sich vertraglich gegenüber der Stadt verpflichten, die jeweils aktuelle Gebührenordnung der Stadt für ihre Einrichtung zu übernehmen.

Begründung:

Bereits in den Beratungen über die Ausweitung des Angebots freier Träger im Bereich der Kindertagesstätten hat die SPD-Fraktion immer wieder darauf hingewiesen, dass freie Träger in jedem Fall neben der tariflichen Bezahlung der MitarbeiterInnen die Gebührenstruktur der Stadt zu übernehmen haben. Im Hinblick auf die Veränderung durch eine einkommensgestaffelte Gebührenstruktur wurde darauf von der Verwaltung immer wieder hinhaltend reagiert. (siehe Protokolle)

Jetzt in der Diskussion um die einkommensabhängige Gebührenstruktur wird darauf verwiesen, dass eine zu hohe Belastung oberer Einkommensgruppen dazu führen könne, dass diese dann eher das „günstiger“ Angebot der freien Träger wählen würden.

Dies unterstreicht, dass wir es in keinem Fall erlauben dürfen, dass zwischen städtischen Einrichtungen und denen der freien Träger ein Gebührenwettbewerb entstehen darf. Deswegen ist es unbedingt erforderlich, dass die gleichen Gebührenstrukturen überall gelten.

Wenn dies bei einzelnen freien Trägern organisatorisch auf Probleme stoßen sollte, könnte man durch die Stadt unterstützen.

Für die SPD-Fraktion
Bodo Philipsen, Vorsitzender
 

Änderungsantrag zur „Family Card“

Änderungsantrag zur Drucksache 2023-141 „Family Card“

Der Beschlussantrag wird in folgender Weise verändert:

  1. Die Herrenberger Family-Card wird, um die gesamte Zielgruppe anzusprechen, in „Herrenberger Bonus Card“ umbenannt.
  2. Sie wird deutlich breiter beworben. Alle Vereine sowie Gewerbetreibende und private Träger wie bsp. die Fitness-Center werden aufgefordert sich an den Ermäßigungen der Bonus Card zu beteiligen. Hinweise auf die Karte werden in allen städtischen Einrichtungen ausgelegt, in Schulen und Kindertageseinrichtungen wird auf die Card hingewiesen. Der Flyer wird überarbeitet.
  3. Die Antragsstellung muss nicht mehr jedes Jahr, sondern nur noch alle 3 Jahre erfolgen.

Begründung:

Der vorgeschlagene Begriff des „Sozialpass“ könnte erneut zu Stigmatisierungen führen, die bei Einführung der Karte als ausdrücklich unerwünscht betrachtet wurden. Der Begriff der Bonus Card ist in zahlreichen Städten dagegen erfolgreich eingeführt worden.

Die geringe Nutzung der bisherigen Family Card ist auch darin begründet, dass bisher viel zu wenig dafür geworben wurde. Bei vielen ist sie deswegen nicht bekannt.

Außerdem haben sich bisher zu wenige Einrichtungen daran beteiligt, damit sie für Nutzer attraktiv ist. Es wurde versäumt, das Angebot der Ermäßigungen deutlich zu verbreitern.

Eine jährliche Antragsstellung ist in diesem Zusammenhang auch recht mühsam und von der Sache her kaum begründet. Die Akzeptanz der Karte könnte durch die dreijährige Antragsstellung erhöht und der Verwaltungsaufwand gesenkt werden.


Für die SPD-Fraktion
Bodo Philipsen
Vorsitzender
 

Antrag: Einkommensgestaffelte Gebührenstruktur

Interfraktioneller Antrag                                                                                                       1.Juli 2023

An den Vorsitzenden des Gemeinderates
Herrn Thomas Sprißler

Antrag zur Drucksache 2023-113: Einkommensgestaffelte Gebührenstruktur

Die Verwaltung wird beauftragt ein Modell einer einkommensgestaffelten Gebührenstruktur für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Herrenberg in Anlehnung an das Modell der Stadt Tübingen und das des BürgerInnenrates vorzulegen. Von folgenden Leitplanken sollte ausgegangen werden:

  • Grundlage aller Berechnungen ist ein pauschalisiertes Jahres-Nettoeinkommen, das für jeden Elternteil getrennt berechnet wird. Dabei werden vom Gesamtjahresbruttoeinkommen nach Abzug von Werbungskosten die Steuern und Sonderausgaben pauschaliert mit 35% bzw. 25% (bei Beamten und Miet- und Pachteinnahmen) berücksichtigt. (siehe Tübingen) 
  • Ein Kostendeckungsgrad von 12,5% wird erreicht.
  • Dabei wird als Ausgabengrundlage bereits die Erhöhung der Kosten durch die beschlossene Tarifsteigerung herangezogen.
  • Die Wohngeldreform wird berücksichtigt. Die Verwaltung berechnet die daraus realistisch zu erwartenden Mehr- und Mindereinnahmen.
  • In den Einkommensklassen bis 80 000.-€ wird eine Ermäßigung gewährt, sofern keine sonstigen staatlichen Leistungen in Anspruch genommen werden können. (die Antragstellung ist bis zu einem Einkommen von 50 000.-€ nachzuweisen)
  • Die Gebühren werden in Schritten von je 10 000.-€ im Familienjahreseinkommen gestaffelt:
    Bis 40 000.-€ Familienjahreseinkommen Gebührenermäßigung von 45%
    Zwischen 40 001.-€ und 50 000.-€ Gebührenermäßigung von 40%
    Zwischen 50 001.- € und 60 000.-€ Gebührenermäßigung von 30%
    Zwischen 60 001.-€ und 70 000.-€ Gebührenermäßigung von 20%
    Zwischen 70 001.-€ und 80 000.- € Gebührenermäßigung von 10%
    Zwischen 80 001.-€ und 90 000.-€ Gebührenerhöhung von 0%
    Zwischen 90 001.-€ und 100 000.-€ Gebührenerhöhung von 10%
    Zwischen 100 001.-€ und 110 000.- Gebührenerhöhung von 20%
    Zwischen 110 001.-€ und 120 000.- Gebührenerhöhung von 25%
    Ab einem Familienjahreseinkommen von 120 001.-€ eine gedeckelte Gebührenerhöhung von 30%

    Kleinere Anpassungen im Rahmen dieser Staffelung sind vom Gemeinderat politisch zu entscheiden, wenn der Kostendeckungsgrad von 12,5% nicht erreicht werden sollte.
  • Die vom Elternbeirat errechneten Gebührenmehrbelastungen bei der mittleren Einkommensgruppe zwischen 70 000.- bis 80 000.-€ werden behoben.

Ein Antrag auf Ermäßigung muss bei der Anmeldung zu einer Kindertageseinrichtung mit den entsprechenden Einkommensnachweisen gestellt werden. Änderungen der Einkommensverhältnisse sind anzuzeigen.

Weitere Faktoren neben Einkommen und Kinderzahl werden für die Gebührenstaffelung nicht vorgesehen.
Ziel ist es, die Änderung der Gebührenordnung zum 1.1.2024 in Kraft zu setzen.

Der Beschlussantrag der Verwaltung wird abgelehnt.

Begründung:

Seit nun fast zwei Jahren warten einkommensschwache Familien sehnsüchtig auf eine Entlastung bei den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen, die ihnen von einer breiten Mehrheit im Gemeinderat zugesagt wurde. Inzwischen hat ein BürgerInnenrat getagt und ist zu keinem eindeutigen Ergebnis gelangt. 

Nun ist es aus unserer Sicht Aufgabe des Gemeinderates, die verschiedenen Positionen abzuwägen und zu einem Ergebnis zu kommen. Eine weitere deutliche Verzögerung der Umsetzung des Beschlusses des Gemeinderates von Dezember 2021, wie von der Verwaltung beabsichtigt, ist den Familien nicht zuzumuten. Die Verwaltung benötigt dafür jetzt einen klaren Auftrag seitens des Gemeinderates.

Der BürgerInnenrat hat grundsätzlich ein plausibles und handhabbares Modell einer einkommensabhängigen Gebührenstaffelung vorgelegt, das den Zielsetzungen einer deutlichen Entlastung einkommensschwacher Familien und einer nicht zu starken Mehrbelastung einkommensstarker Familien Rechnung trägt. Die Entlastung von Geringverdienern fällt merklich aus. Die Deckelung der Gebühren bereits ab einem Einkommen ab 80 000 € scheint uns aber deutlich zu früh und würde zu Ungerechtigkeiten unter den höher Verdienenden führen.

Der Wunsch des BürgerInnenrats weitere Aspekte der sozialen Gerechtigkeit zu berücksichtigen, würde allerdings das Modell zu sehr verkomplizieren und damit den Verwaltungsaufwand unnötig erhöhen. Dieser Wunsch ist legitim, lag aber nicht in dem Auftrag, den der Gemeinderat dem Bürgerinnenrat gegeben hatte. Zudem bestehen für diese Bereiche umfangreiche finanzielle Hilfestellungen, die in der Gebührensatzung nicht abgebildet werden können.
Einzelheiten der Gebührensatzung müssen im Detail noch formuliert werden. Da die Grundlagen aber damit gelegt wären und auch den Wünschen der Elternschaft damit weitgehend Rechnung getragen wird, ist eine Umsetzung der neuen Satzung aus unserer Sicht bis zum 1.1.2024 realistisch.

Für die Fraktionen
Dieter Haarer (CDU), Wilhelm Bührer (FDP), Eva Schäfer-Weber (Frauenliste), Thomas Deines (FWL), Alfred Steinki (Bündnis 90/Die Grünen), Bodo Philipsen (SPD)

Antrag: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Herrenberg Süd“

Antrag zur Gemeinderatsdrucksache Nr. 2023-005
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Herrenberg Süd“ – Führung einer
Sonderrechnung gemäß § 59 Abs. 2 GemHVO

Antrag:

Für die finanzielle Abwicklung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) „Herrenberg Süd“ beauftragt die Stadt einen treuhänderischen Entwicklungsträger gemäß § 167 BauGB mit folgenden Leistungen

  • Einrichtung eines Treuhandkontos im eigenen Namen und für Rechnung der Stadt, über das sämtliche Einnahmen und Ausgaben zur Durchführung der SEM abgewickelt werden,
  • Treuhänderische Beschaffung der befristeten Fremdfinanzierung,
  • Liquiditätsplanung und Finanzdisposition zur optimalen Bewirtschaftung des Treuhandkontos,
  • Einrichtung einer Treuhandbuchhaltung mit einem mit der Stadt abgestimmten Kontenplan,
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs,
  • Erstellung vierteljähriger Berichte an die Stadt zu allen Einnahmen und Ausgaben, Zahlungs- und Buchungsvorgängen,
  • Jährliche Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) mit Sachstandsbericht zur Vorlage an den Gemeinderat,
  • Erstellung einer prüffähigen Schlussabrechnung.

Begründung:

Eine SEM ist ein Instrument des Besonderen Städtebaurechts, das ausschließlich zur Anwendung kommt, wenn eine zügige Baulandbereitstellung mit anderen Instrumenten nicht erreichbar ist. Das BauGB sieht für eine SEM vor, dass die Kommune die Maßnahme selbst durchführt oder einen Entwicklungsträger als Treuhänder der Kommune beauftragt.

Eine SEM ist eine komplexe Maßnahme, nicht nur aufgrund der Größe des Baugebiets, sondern auch wegen des umfangreichen Grunderwerbs (Rechtliche und wirtschaftliche Konditionen bei Aufkauf und Veräußerung), Bodenordnung, Bauleitplanung, der Planung und Schaffung von Erschließung und Infrastruktur, Boden- und Baustellenmanagement, Umweltverfahren, Ausschreibungen und Wettbewerben, Projektmanagement, Vermarktung, Öffentlichkeitsarbeit, Bürger- Bauherren- und Gremienbeteiligung u.v.m.

Wegen der In-sich-Finanzierung der SEM (sämtliche Ausgaben vom Grunderwerb bis zur Realisierung des kompletten Stadtteils sind durch Einnahmen aus Grundstücksveräußerung, Ablösevereinbarungen, ggf. Haushalts- und Fördermitteln zu finanzieren) haben Finanzsteuerung und Projektcontrolling eine besondere Bedeutung; sie sind eng verzahnt mit den oben genannten Arbeitspaketen.

Die Stadt Freiburg hat für die Sonderrechnung für ihre derzeit laufende SEM "Dietenbach" inzwischen davon Abstand genommen, die Finanzsteuerung selbst zu übernehmen und hat einen Finanzsteuerer nach erfolgter Ausschreibung mit folgenden Leistungen beauftragt:

Kosten- und Erlöskontrolle sowie deren Bewertung; Organisation, Dokumentation, (ämterübergreifende) Budgetverteilung, Qualitätssicherung, Controlling der finanziellen Abwicklung; Analyse und Fortentwicklung vorhandener Konzepte und Abläufe zu den Arbeitsprozessen; Kosten-, Finanz-, Qualitäts- und Liquiditätsmanagements (z. B. laufende Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht, Mitwirkung bei der Erstellung der Quartals- und Jahresberichte); Zuarbeit zum Jahresabschluss der Sonderrechnung, Erläuterungen zum Anhang bzw. Rechenschaftsbericht sowie die Mitwirkung bei der örtlichen und überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse; Recherche nach, Beschaffung und Mitarbeit bei der Abwicklung von Finanzierungs-, Zuschuss- und Fördermitteln; Mitarbeit im Liegenschaftswesen und Grundstücksverkehr; fachliche Unterstützung bei Ausschreibungen; Begleitung von Verhandlungen mit verschiedenen Vertragspartnern; Unterstützung bei der Erstellung von Drucksachen für den Gemeinderat.

Ein treuhänderischer Entwicklungsträger nach BauGB hat im Verhältnis zu den Eigentümern und Erwerbern der Grundstücke auch eine vertrauensbildende Funktion. Eine klare Trennung von städtischem Haushalt und SEM wird so über die gesamte Laufzeit der Maßnahme sichergestellt und unterstreicht die In-sich-Finanzierung der SEM. Ein Treuhänder macht die Stabstelle Herrenberg Süd nicht überflüssig; letztere ist mit Qualitätssicherung, Planungs- und Umweltverfahren, Grundstücksvermarktung, Koordination der beteiligten städtischen Ämter, der Energie- und Telekommunikationsversorger, Baustellenmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Gremienbeteiligungen etc. mehr als gut ausgelastet. Die Kooperation der Stabsstelle mit einem in der Treuhandabwicklung erfahrenen Entwicklungsträger kann die Durchführung der SEM befördern.

Dieser Antrag dient dazu, Kämmerei und Finanzdezernat angesichts aktueller anspruchsvoller Aufgaben (z. B. Haushaltskonsolidierung, Strategie Stadtwerke, Zukunft Bäder, ÖPNV zu entlasten. Er stellt die fachliche Kompetenz des Dezernats in keiner Hinsicht in Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Philipsen
Fraktionsvorsitzender

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