Arbeitsgemeinschaften
AfA Baden-Württemberg stellt sich gegen „Vorratsdatenspeicherung light“
Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten. Damit wurde ein Kompromiss zur damals eingeführten Vorratsdatenspeicherung gefunden. Der bisherige Gesetzesentwurf sieht eine Speicherfrist der Verkehrsdaten von zehn Wochen vor. Standortdaten dürfen nach dem Vorschlag vier Wochen gespeichert werden. Auf dem kommenden SPD-Parteikonvent wird über diesen Vorschlag mitabgestimmt.
„Wir anerkennen, dass sich die SPD, mit Justizminister Heiko Maas, Mühe gegeben hat, die Vorratsdatenspeicherung zur Vorratsdatenspeicherin light abzuwandeln. Dabei wird allerdings eines vergessen. Es ist und bleibt ein Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und für uns damit nicht zustimmungsfähig. Die Speicherdauer ist sekundär. Für den kommenden Parteikonvent, empfehlen wir im Sinne unserer Grundwerte, sich klar und deutlich gegen eine unwillkürliche Speicherung unserer Daten auszusprechen“, erklärte der AfA-Landesvorsitzende und Parteikonventsdelegierte Udo Lutz.
Spätestens nach dem Attentat in Frankreich, wurde klar, dass die Vorratsdatenspeicherung keine schrecklichen Vorfälle verhindern kann. Es werden lediglich alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt. Für den AfA-Landesverband stellt sie daher kein sinnvolles Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung dar. Dies bestätigen auch Gutachten, während der Zeit, als die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland noch legitim war. Ob bei weniger Speicherfristen sich ein größerer Erfolg abzeichnet, bezweifelt die Arbeitsgemeinschaft stark.
Das Bundesverfassungsgericht legte die Vorratsdatenspeicherung 2008 erstmals auf Eis. In der Begründung hieß es: „In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht.“ Seit Jahren wollen jedoch vor allem konservative Köpfe diese wieder einführen.
Der AfA-Landesverband appelliert vor allem an die Baden-Württembergische Delegation, sich an die Beschlusslage der Landes-SPD zu halten. Dieses lautet: Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung.
Die IG BAU Baden–Württemberg führte im Rahmen ihrer Regionalkonferenz am 13. Juni einen Aktionstag in Sindelfingen als Auftakt zu den Tarifverhandlungen der Gebäudereiniger durch. Über 120 Kolleginnen und Kollegen demonstrierten durch die Sindelfinger Innenstadt und verliehen ihren Forderungen Nachdruck. Neben der Lohnerhöhung stehen konkrete Schritte gegen Leistungsverdichtung im Vordergrund.


Demonstration in
Sindelfingen 13. Juni 2015
"Sauberkeit braucht ihre Zeit"
Wir fordern mehr Lohn ab dem 01.11.2015:
Wir haben es verdient! Deshalb gehen wir auf die Straße und demonstrieren
für unsere Forderungen. Am 16.06.2015 beginnen die Tarifverhandlungen, daher ist es wichtig ein starkes Zeichen zu setzen.
Bringt KollegInnen und die Familie mit!
Treffpunkt für die Demo: Samstag, 13.06.2015, 11:00 Uhr
Hanns-Martin-Schleyer-Straße 8, 71063 Sindelfingen
Anschließend Kundgebung auf dem Marktplatz Sindelfingen
Ende der Veranstaltung: ca. 13:00 Uhr
Link zur Einladung
/afaboeb/dl/2015-05-12_Aufruf_13.06.2015.pdf
Wir trauern um Helmut Roth
Am 15.05.15 ist nach einer langen Krankheit unser langjähriges AfA Landesvorstandsmitglied Helmut Roth verstorben.
Wir sind alle unheimlich traurig und bestürzt! Helmut war immer für die Schwachen eingetreten. Der Mindestlohn war ihm besonders wichtig, schon vor langer Zeit als man noch meinte der Tarif richtet alles ist er dafür, auch gegen die damalige Meinung, eingetreten und hat gekämpft. Konsequent, kämpferisch und humorvoll!
Helmut! Du fehlst uns! In Gedanken sind wir bei deiner Familie und allen Freunden die um dich trauern!
Deine AfA-Baden-Württemberg

Termin der Beisetzung
Dienstag, 19. Mai 2015, 14:30 Uhr
Friedhof Aidlingen-Deufringen
AfA Baden-Württemberg unterstützt Streik in den Kitas und fordert Aufwertung der Sozialberufe
Udo Lutz: „Streik logische Konsequenz“
Die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Baden-Württemberg spricht sich für den am 08.05.15 beginnenden Streik der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten aus. Mit dem Streikaufruf von dbb, GEW und ver.di bleiben in Baden-Württemberg etwa 300 kommunale Kindertagesstätten geschlossen.
„Die Anforderungen an die Beschäftigten in Kitas werden immer größer. Die vorschulische Bildung ist ein wichtiger Bestandteil für die Entwicklung unserer Kinder.
Im Gegensatz zu früher beginnt das lebensbegleitendes Lernen nicht mit 6 Jahren, sondern mit der Geburt. Wenn wir das Beste für unseren Nachwuchs wollen, muss die Gesellschaft dafür Sorge tragen, dass die Erzieherinnen und Erzieher ein anständiges Gehalt beziehen. Der Wert ihrer Arbeit muss sich vor allem auch monetär wiederspiegeln. Ansonsten wird sich auf Dauer kein geeignetes Personal für diese beachtliche Arbeit finden. Um das Verständnis hierfür zu stärken ist der Streik die logische Konsequenz. Die kommunalen Träger sind in der Pflicht die Tag für Tag bedeutende Arbeit in den Kitas dementsprechend zu entlohnen.
Die Kommunen haben eine Vorbildfunktion und dürfen kein Lohndumping auf dem Rücken der Kinder austragen!“, erklärte der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz.
Generell wünscht sich die AfA Baden-Württemberg eine Aufwertung der Sozialberufe. „Die Arbeit mit Menschen muss menschwürdig bezahlt werden!“, so der Landesvorstand einstimmig. Aus diesem Grund wird auch die ver.di-Kampagne „Aufwerten Jetzt!“ unterstützt. Dort wird auf die unverhältnismäßige geringe Bezahlung im Sozialbereich hingewiesen.
Weitere Informationen zur Kampagne sind auf www.soziale-berufe-aufwerten.de zu finden.
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