Anträge
Die Gemeinderatsfraktion der SPD Weil der Stadt bittet den Gemeinderat, Folgendes zu beschließen:
In die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) wird ein §5a Befreiung von der Zweitwohnungssteuer eingefügt.
§5a Befreiung von der Zweitwohnungssteuer
(1) Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studentinnen und Studenten sind auf Antrag von der Zahlung der Zweitwohnungssteuer zu befreien.
Begründung:
Viele Auszubildende und Studenten die öfter bei ihren Eltern zu Hause sind, haben keinen Zweitwohnsitz mehr in Weil der Stadt gemeldet, da sie sonst einen nicht unerheblichen Betrag an Zweitwohnungssteuer zahlen müssten.
Dabei können gerade Schüler, Auszubildende und Studenten erhebliche Vorteile durch einen Zweitwohnsitz haben. Ein Vorteil wäre ein erweiterter Versicherungsschutz dieser Personen (bspw. im KFZ-Bereich), der oft an den Wohnsitz bei den Eltern gebunden ist.
Alle, die selber einmal Schüler oder Student waren, oder schon einmal eine Ausbildung gemacht haben, wissen wie knapp das Geld in dieser Zeit sein kann. Wir glauben nicht, dass dieser Beschluss die Stadt viel Geld kosten würde. Gleichwohl würde diese Änderung einigen Bürgerinnen und Bürgern das Leben vereinfachen und Ärger ersparen.
Der Kreistag möge beschließen
1. Von einer Beschlussfassung zum TOP „Verbundweite Medizinkonzeption für den Klinikverbund Südwest“ wird bei der Kreistagssitzung am 05.05.2014 Abstand genommen.
2. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadtverwaltung Leonberg zeitnah intensive Gespräche mit der Geschäftsleitung des Robert-Bosch-Krankenhauses aufzunehmen. Dabei ist grundsätzlich zu klären, ob und in welcher Form das Robert-Bosch-Krankenhaus bereit ist, an der Weiterführung des Kreiskrankenhauses Leonberg mitzuwirken.
SPD-Kreistagsfraktion
Böblingen
(An den Vorsitzenden des Kreistags
Herrn Landrat Roland Bernhard
Parkstraße 16
71034 Böblingen)
Den 20.10.2011
A n t r a g
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass am Beruflichen Schulzentrum Leonberg
1. zum Schuljahr 2012/13 ein einjähriges Berufskolleg für Praktikanten/innen
(1BKSP) und
2. zum Schuljahr 2013/14 eine zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik
(2BKSP)
eingerichtet wird.
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